Beiträge von DerChrisHH

    folgendes Problem: Wir wohnen in einer 3-er WG und haben Ärger mit unserem Vermieter. Unser Vermieter bestritt plötzlich unsere (leider) mündliche Vereinbarung die Wohnung zu Dritt zu nutzen, wie bei Einzug vereinbart und kündigte unsere dritten Mitbewohner fristlos. Streiterei hin und her, Anruf bei der Maklerin die uns die Wohnung als 3er Wg Wohnung vermittelt hat mit der Folge, dass er sich auf folgenden Deal einließ: wir kündigen die Wohnung, er gibt uns eine schriftliche Duldung unseres Untermietverhältnisses (wich also wieder von seinem Standpunkt ab uns NIEMALS eine Erlaubnis als 3er WG erteilt zu haben). Also Wohnung zum 31.10.11 gekündigt, schriftliche Bestätigung erhalten mit Erlaubnis zur Untermiete. Nun wollen wir aber früher raus, also zweites fristgerechtes Schreiben aufgesetzt und zum 31.8.11 gekündigt (Kündigungsfrist ist im Mietvertrag mit drei Monaten angegeben). Nun die Antwort: Kündigung nicht akzeptiert, da schon zum 31.10 gekündigt wurde.
    Frage nun: Ist das rechtens? kann so ein unter Druck erzwungene Einigung die Kündigungsfrist im Mietvertrag aushebeln? Oder bleibt die dreimonatige Kündigungsfrist bestehen? MFG Chris

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