Grundsteuer und Hebegebühr

  • Guten Tag,

    ich habe heute die Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Dort steht in einem Punkt "Grundsteuer + Hebegebühr".

    Das die Grundsteuer umgelegt werden darf, weiß ich. Ich kann bei Google allerdings nichts zu dem Punkt Hebegebühr finden.

    Laut Google sind dies Kosten, die durch den Anwalt oder Notar entstehen, wenn dieser einen Geldbetrag weiterleitet. Aber sind das dann nicht Verwaltungsgebühren, die nicht umgelegt werden dürfen?

    Oder hat diese Hebegebühr etwas mit der Grundsteuer zu tun?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin neu hier. Vielen Dank. :)

  • Die Hebegebühr ist ein Bestandteil für die Berechnung der Höhe der Grundsteuer. Das Finanzamt setzt einen bestimmten Einheitswert fest, und die Gemeinden haben dann eine Hebegebühr, mit der der Einheitswert erhöht wird. Das können oftmals 350% sein oer auch andere Sätze. Das ist also vollkommen okay, auch wenn es unüblich ist, das in der NK Abrechnung so zu nennen.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich konnte im Netz nichts dazu finden, durch deine Erklärung ist mir das nun schlüssig geworden.

    Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag. :)

  • Hallo Kieler,

    kleiner Tipp aus eigener Erfahrung:

    Solltest du eine Belegeinsicht machen, kannst du dir diesbezüglich vor allem den Einheitswert + Berechnungsbogen zeigen lassen.

    Im Berechnungbogen siehst du dann wie die Jahresrohmiete ermittelt wurde mit Flächenangaben und DM/m²-Werten je Nutzungsart und Ausstattung (Gewerbe, Wohneinheit).

    So kannst du sehen bzw. nachprüfen, ob die umgelegte Grundsteuer auch auf einem aktuellem Einheitswert basiert.

    Manche Vermieter schlafen da gerne wenn es darum geht beispielsweise Nutzungsänderungen dem Finanzamt zu melden, was dann die Mieter teuer bezahlen müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!