Guten Tag,
ich habe heute die Nebenkostenabrechnung erhalten.
Dort steht in einem Punkt "Grundsteuer + Hebegebühr".
Das die Grundsteuer umgelegt werden darf, weiß ich. Ich kann bei Google allerdings nichts zu dem Punkt Hebegebühr finden.
Laut Google sind dies Kosten, die durch den Anwalt oder Notar entstehen, wenn dieser einen Geldbetrag weiterleitet. Aber sind das dann nicht Verwaltungsgebühren, die nicht umgelegt werden dürfen?
Oder hat diese Hebegebühr etwas mit der Grundsteuer zu tun?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin neu hier. Vielen Dank. ![]()