Kündigungsfrist für Untermieter einer unzulässig vermietenen möblierten Wohnung

  • Hallo zusammen,

    leider finde ich im Internet nur geteilte Meinungen zu den Kündigungsfristen in meinem Fall und hoffe deshalb, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Der Fall ist wie folgt:

    - Ich miete seit fast drei Jahren eine Wohnung zur Untermiete

    - Die Wohnung ist möbliert

    - Der Hauptmieter wohnt nicht mit in der Wohnung

    - Ich habe mit dem Hauptmieter einen unbefristeten Vertrag geschlossen, allerdings ist dieser nicht durch die Vermietungsgesellschaft genehmigt

    - Die Dauer der Untermiete beruhte allerdings auch darauf, dass zu einem unbekannten Zeitpunkt ein Familienmitglied des Hauptmieters wieder in die Wohnung ziehen will (quasi befristet?)

    Ich muss kurzfristig nun kündigen, möchte mich aber vorab über die gesetzlichen Vorschriften erkundigen und hoffe dabei auf eure Hilfe.

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße

  • Wenn der Vertrag unbefristet ist, dort keine abweichenden Regelungen getroffen wurden und der Vermieter nicht in der Wohnung wohnt, gilt die normale gesetzliche Kündigungsfrist von etwa 3 Monaten. Die Möblierung spielt dann keine Rolle. Dies ist nur der Fall, wenn der Vermieter mit in der Wohnung wohnt. Ob die Untervermietung genehmigt ist oder nicht, spielt für dich nur dann eine Rolle, wenn der Hauptvermieter dagegen vorgeht, verkürzt aber nicht deine Kündigungsfrist. Einziges wäre als Druckmittel, wenn es dir um die Verkürzung der Kündigungsfrist geht, denn falls es dem Hauptvermieter bisher nicht bekannt ist, könnte dieser einen Kündigungsgrund erhalten, wenn er davon erfährt. Aber ob dies der Fall ist, ist nicht klar. Evtl. interessiert es den Hauptvermieter auch gar nicht, solange regelmäßig die Miete eingeht.

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