Abmahnung wegen untermietung

  • Hallo liebe Leute,

    habe gestern von mein Vermieter einen Abmahnung mit eine Drohung zu fristlose Kündigung wegen Untermietung erhalten obwohl das nicht der Fall ist.

    Wir hatten auch mit mein Vermieter letzte Woche ein Telefonat durchgeführt wo er mich daraufhin angesprochen hatte und ich es erklärt hab das nur die Personen in diesem Haushalt Leben die auch auf dem Mietvertrag angegeben sind. Doch es wurde Ihm wohl von mehreren Leuten mitgeteilt das mehrere Leute in in mein Haushalt Leben würden!?

    Durch die Pandemie Kriege ich nicht einmal Besuch seit über 8-9 Monaten und man kann uns auch nicht vorwerfen das wir laut sind weil ich die meiste Zeit bei der Arbeit und ausser Haus bin. Bin alleinerziehend und wenn ich arbeiten gehe geht mein Kind auch zuverwanten.

    Das einzige was mir einfällt ist das eine Freundin von mir die nicht in dem Haushalt mit lebt letzte Frühling für eine Monat nach Ausland ging und ich für sie die Briefe erhalten hab(umgeleitet) und ich denke mal das ist ja auch kein Untermietung oder?

    Meine Frage an euch ist wie soll ich da jetzt Vorgehen damit er mir nicht noch mehr vorwirft was nicht stimmt und ich am Ende eine fristlose Kündigung erhalte wo ich damit kämpfen muss?

    Herzlichen dank im Voraus

    LG

    Mojo

  • Das einzige was mir einfällt ist das eine Freundin von mir die nicht in dem Haushalt mit lebt letzte Frühling für eine Monat nach Ausland ging und ich für sie die Briefe erhalten hab(umgeleitet) und ich denke mal das ist ja auch kein Untermietung oder?

    Soweit der Name von der Freundin am Klingelschild angebracht ist, ist der Vermieter im Recht. Nur nutzungsberechtigte Personen dürfen ein Namensschild haben. Daher kann er die Beseitigung verlangen, soweit er keine Erlaubnis zur Untervermietung erteilen muss. Das dürfte er nicht müssen, soweit es nur um den Empfang der Post geht.

    Meine Frage an euch ist wie soll ich da jetzt Vorgehen damit er mir nicht noch mehr vorwirft was nicht stimmt und ich am Ende eine fristlose Kündigung erhalte wo ich damit kämpfen muss?

    Der Vermieter muss die Gründe für die fristlose Kündigung darlegen, also auch eine unberechtigte Untervermietung. Das wird er wohl nicht können, wenn keine vorliegt. Was das Namensschild angeht bezweifel ich die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, eventuell wird er auf Unterlassung klagen müssen, aber auszuschließen dass das ein Richter anders urteilt geht nicht.

  • Soweit der Name von der Freundin am Klingelschild angebracht ist, ist der Vermieter im Recht. Nur nutzungsberechtigte Personen dürfen ein Namensschild haben.

    Also habe keine Namensschild an die Klingel angebracht auch nicht an den Briefkasten. Es könnte nur sein das jemand den Briefkopf gelesen hat bevor es in den Briefkasten kam. Da auch der Postbote manchmal die Briefe unter dem Haustür einfach in die Flur schmeißt.

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