Mieterhöhung in WG bei Mieterwechsel

  • Guten Tag,

    folgende Situatiuon:

    Ich bin im November 2020, also vor drei Monaten, in meine WG gezogen. Wir sind alle drei Hauptmieter mit einem gemeinsamen Mietvertrag. Im April ziehen meine beiden Mitbewohner aus und jeweils neue Mitbewohner ein.

    Einer meiner Mitbewohner war wegen des Mieterwechsels mit dem Vermieter in Kontakt- dieser hat ihm nun mitgeteilt, dass dann am 01.04. die Kaltmiete um 20% erhöht wird.

    Ist dies zulässig, oder könnte hier die Sperrfrist zur Mieterhöhung gelten, da ich ja erst seit kurzem hier wohne?

    Oder ist das irrelevant?

    Zu meinem Einzug bekamen wir soweit ich weiß keinen neuen Mietvertrag, sondern der bereits bestehende Mietvertrag wurde abgeändert. Als Beginn des Mietverhältnisses ist September 2017 eingetragen

    Ich kenne mich mit dem Mietrecht leider absolut nicht aus, meine Recherche brachte mir keine eindeutigen Ergebnisse und ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand behilflich sein kann :) Für mich ist die Situation etwas blöd, da ich nicht so kurz nach Einzug mit einer Erhöhung der Miete gerechnet habe.


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,

    Nora

  • Einer meiner Mitbewohner war wegen des Mieterwechsels mit dem Vermieter in Kontakt- dieser hat ihm nun mitgeteilt, dass dann am 01.04. die Kaltmiete um 20% erhöht wird.

    Ist dies zulässig, oder könnte hier die Sperrfrist zur Mieterhöhung gelten, da ich ja erst seit kurzem hier wohne?

    Oder ist das irrelevant?

    Da ihr für die Änderung des Mietvertrages zwingend auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen seid, könnt ihr wenig gegen die gewünschte Mieterhöhung machen. Ansonsten könnte der Vermieter auch einfach die Änderung des Mietvertrages verweigern und entweder müssten die beiden ausziehenden Mieter Vertragspartner bleiben oder der gesamte Vertrag müsste gekündigt werden, was vermutlich auch deinen Auszug bedeuten würde. Sperrfristen, Mietspiegel usw. in diesem Fall irrelevant, da ihr eine einvernehmliche Änderung des Vertrages erreichen wollt.

  • Wenn die Wohnung bewusst als WG vermietet worden ist, dann hat man einen Anspruch auf Zustimmung der Änderung des Mietvertrages. Daher kann man hier keine deutliche Antwort gegeben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!