Hier habe ich folgenden Absatz gefunden:
Bestimmungen und Regelungen, die den Inhalten des Mietvertrags widersprechen, sind ebenfalls unzulässig. Wurde dem Mieter im Mietvertrag das Wäsche trocknen auf dem Balkon erlaubt, darf es in der Hausordnung nicht plötzlich ausgeschlossen werden.
Allerdings finde ich sonst nichts dazu und weiß nicht ob das in diesem Fall auf mich zutrifft. Vielleicht hat noch jemand mehr Informationen.
Vielen Dank im Voraus
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