Wenn ein 17 Jahre dauerndes Mietverhältnis endet (aufgrund eines Umzugs) und im Mietvertrag keine Kaution aufgeführt ist, da das Mietverhältnis ohne Kautionseinbehaltung abgeschlossen wurde: wie verhält sich das bei einem Auszug? Nach 17 Jahren kann die Wohnung ja renovierungsbedürftig sein (zB Erneuerung von Wandfarbe, Austauschen des Bodens, usw.). Wer kommt dann für diese Schäden auf? Was sagt in solch einem Fall die geltende Rechtssprechung? Wenn diese Wohnung genau 17 Jahre alt ist, also bei Einzug neu war. ![]()
Beiträge von Sellerie
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