Guten Tag,
wir (eine 5-köpfige Familie mit 3 Kindern - 5, 7, 9 Jahre) wollen vor dem Ablauf der Mindestmietlaufzeit (bis zum 30.05.2021) aus der Mietwohnung ausziehen (freiwillig, hauptsächlich wegen des Verhaltens einiger Nachbarn, der Vermieter kann in dem Fall nichts dafür).
Unser Vermieter ist grundsätlich einverstanden, macht aber inzwischen Druck, dass wir möglichst bald eine Kündigung "mit Entalssung aus dem Mietvertrag vor Ablauf der Festmietzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Stellung eines Nachmitters" einreichen. Wir haben allerdings Befürchtung, dass wir möglicherweise auf der Straße sitzen bleiben, wenn wir zeitnah keine passende neue Wohnung finden. Auch wenn wir gerade dabei sind einen Makler einzuschalten.
Im Vertrag steht wörtlich zum Wohnverhältnis : "...auf unbestimmte Zeit, mindestens aber zum 30.05.2021. Vor Ablauf der vereinbarten Mindenslaufzeit it beiderseits die ordentliche Kündigung ausgeschölossen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich, auch zum Nachteil des Mieters, auf sein Kündigungsrecht bis zum vereinabrten Termin. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der verinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Kommt es aus wichtigem Grund vorzeitig, vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit, zur Auflösung des Mietvertrages, so ist von dem Mieter eine Monatsmiete plus die gesetzliche MwSt. für die entstandene Verwaltungskosten zu entrichten."
Wir haben das Gefühl, dass der Vermieter uns einerseits entgegenekommt, andererseits aber zu viel drängt, dass wir die Kündigung nach seinem Muster machen um sich selber mehr Zeit und Möglichkeiten ggf. auf unsere Kosten zu verschaffen.
Nun Fragen:
1) Falls wir nach dem Vorschlag des Vermieters vorgehen, würde es nicht heißen:
a) dass er selber den "nächstmöglichen Zeitpunkt" festlegen kann, wenn der Nachmieter durch ihm gefunden wird?
b) dass wir wohnungslos bleiben, wenn spätestens bis zum 01.06.2021 keine neue Wohnung vorliegt?
2) Sollten wir am besten mit der Kündigung abwarten, bis wir ein Vertrag für die neue Wohnung abgeschlossen haben? Das wäre für uns die sicherste Variante, die wir urspünglich geplant haben. (Mit einer zusätzlichen Montasmiete, wie im Vertrag festgelegt, sind wir einverstanden).
3) Gehen wir grundsätzlich richtig davon aus, dass wir vor 30.05.2021 eine Kündigung fristlos (d.h. auch z.B. erst am 15.04.) einreichen können oder sind hier gesetzlich auch bestimmte Fristen zu beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freunldichen Grüßen
Anton