Altbau - Mangelnder Trittschall - Mietminderung - Pflicht zur Trittschalldämmung

  • Liebe Community,

    wir sind kürzlich als Paar in eine Altbauwohnung gezogen. Grund für unseren Umzug war, dass wir zuvor in einer Wohnung gelebt haben, die einerseits von einer großen Kreuzung umgeben war, und die andererseits sehr hellhörig war (immerzu feiernde Nachbarn und eine Nachbarin, die 24/7 TV schaute). Wir wollten also umziehen.

    Nun war es vielleicht keine gute Idee, erneut in einen Altbau zu ziehen, zumal uns die freundliche Vermieterin zuvor mitgeteilt hatte, dass sich über uns noch eine Dachgeschosswohnung mit Holzdielen befindet. Da waren wir von der hübschen Wohnung aber schon sehr angetan. Nun haben wir in diesem und weiteren Moment(en) aber darauf hingewiesen, dass wir recht lautstärkesensibel sind, den Grund für unseren Umzug lang und breit geschildert und erfragt, ob der Trittschall denn sehr stark sei (die über uns wohnende Partei war zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause). Vermieterin und Vormieter sagten, das halte sich sehr in Grenzen, man höre ein bisschen etwas, aber nicht allzu viel. Spätestens hier hätte man wohl aus Erfahrung sagen müssen "Ok, wir suchen lieber weiter."

    Es kam, wie es kommen musste: Wir haben Vermieterin und Vormietern geglaubt, dass der Trittschall nicht so schlimm sei, sind eingezogen, und durften nun feststellen, dass die Wohnung extrem hellhörig ist, schlimmer noch als unsere alte Wohnung. Man hört den Trittschall extrem, jeder Schritt klingt wie ein lauter Schlag. Mit ein wenig Trittschall hätten wir leben können, aber das ist wirklich zu viel des Guten.

    Meine Frage ist nun, wie am besten damit juristisch, oder auch außer-juristisch, umgehen: Im Vertrag ist nichts festgehalten worden, was einen erhöhten Trittschall in irgendeiner Weise rechtfertigen würde. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Trittschall auch lauter ist als für Altbau üblich (sonst wären wir ja auch nicht eingezogen). Direkt wieder ausziehen kommt nicht in Frage. Mit der Vermieterin will ich es mir nicht direkt verscherzen.

    Das Internet teilt mit, dass die Dezibel-Anzahl letztlich entscheidend ist, und dass hiervon ausgehend eine (selbst teure) Trittschalldämmung vom Vermieter rechtlich eingefordert werden kann (notfalls mit Klage). Ob ich das will, weiß ich noch nicht - aber gibt es hier Erfahrungen bzw. Ratschläge in dieser Richtung?

    Besten Dank aus NRW

    Thomas Colway

  • Auf rechtlichem Wege wird das vermutlich schwer. Ihr wusstet vor Abschluss des Mietvertrages, dass es sich um einen Altbau handelt. Wenn oben sogar noch der blanke Dielenboden direkt auf der Decke genutzt wird, ist mit katastrophalem Trittschallschutz zu rechnen. Es gibt überhaupt keine Entkopplung des Oberbodens zu Wand und Decke. Schlimmer geht es nicht mehr. Die Aussagen sind halt sehr subjektiv. Grundsätzlich habt ihr ohne expliziten Vereinbarungen und Zusicherungen Anspruch auf das, was bei Baujahr oder Sanierungszeitpunkt Pflicht war und das war in einem Altbau praktisch nichts. Um Dezibel streiten kann man sich in neueren Häusern, in denen es definierte Werte gab, die eingehalten werden mussten.

    Davon abgesehen, einen Altbau mit Holzbalkendecken für empfindliche Menschen aufzurüsten, ist immens teuer und nicht in bewohntem Zustand einzubringen. Ein bisschen Trittschalldämmung (und seien das 4 und mehr cm, die man nicht überall an Deckenhöhe erübrigen kann) bringt aus eigener Erfahrung kaum etwas. Wenn man viel Deckenhöhe unten hat, könnte man evtl noch eine Zwischendecke einbauen, aber auch das ändert nichts an der Trittschallübertragung der Decke auf die Wände durch die Art der Deckenkonstruktion. Wirklich etwas bringt nur der nachträgliche Einbau einer Betondecke als Verbunddecke und da reden wir von Kernsanierung in einem leeren Haus.

  • Besten Dank für die Antwort!

    Wenn ich es recht sehe, wurde das Haus (Baujahr 1905) seitdem mehrfach renoviert/saniert, unter anderem wurde ein neues Treppenhaus installiert, und auch für den Ausbau des Dachbodens zu einer Wohnung waren Sanierungsarbeiten nötig. Dem Balkon der Dachgeschosswohnung zufolge dürften diese Sanierungsarbeiten noch nicht allzu lange zurückreichen. Im Grunde hätte dann doch eine Dämmung eingebaut werden müssen, oder?

    Danke in jedem Fall (auch für die bereits erfolgten Infos!)

    Thomas Colway

  • Im Grunde hätte dann doch eine Dämmung eingebaut werden müssen, oder?

    Nur wenn ganz konkret in die Gebäudesubstanz eingegriffen worden ist, die Arbeiten müssen also mit einem Neubau oder grundlegenden Veränderungen des Gebäude sein. Wann das genau vorliegt müsste man der Rechtsprechung entnehmen und im Einzelfall beurteilen.

    Wenn ich es recht sehe, wurde das Haus (Baujahr 1905)

    Damals gab es noch keine Vorschriften zum Schallschutz. Trotzdem wird ein Mindestschutz durch Gericht zugebilligt, der aber unterhalb der ersten Din Norm von 1962 liegt. Ob das hier vorliegt und dann auch die Behebung verlangt werden kann beurteilt sich wieder nach dem Einzelfall.

    Wie du schon richtest erkannt hast, geht es auch um die objektiven Werte, nicht darum ob ihr Lärmempfindlich seit.

    Am Ende wird man im Zweifel ein Baugutachter um ein Gutachten bemühen müssen mit ungewissen Ausgang

  • Das kommt darauf an, wann die Ausbauten stattgefunden haben. Maßgeblich ist die DIN4109 zum Zeitpunkt der Sanierung. Wenn der Ausbau zu Wohnraum nach 1989 (Änderung der DIN mit höheren Anforderungen) mit entsprechender Genehmigung stattfand, gibt es evtl Chancen. Das kann genau aber nur ein Anwalt beurteilen.

    Ansonsten kann ich aus Erfahrung nur raten, dass in ein einem neueren Gebäude mit Betondecken und Estrich besser aufgehoben seid. In einem Altbau mit originalen Holzbalkendecken ist der Trittschall nicht wirtschaftlich so zu verbessern, dass es mit neueren Gebäuden zu vergleichen ist. Dazu auch die Tatsache, dass in einem so alten Altbau nicht selten mit tragenden Fachwerk gearbeitet wurde und dementsprechend die Innenwände, obwohl sie tragend sind, nur aus einer einzigen Steinreihe bestehen. Damit ist auch der Luftschallschutz kaum vorhanden, sehr hellhörig also. Auch das kann man verbessern, aber es kostet Wohnraum und Geld in der Erstellung. Als Standard kann man das kaum erwarten.

    Ich verstehe, ich mag Altbauwohnungen und wohne selbst in einem aus der gleichen Bauzeit - aber es ist ein Einfamilienhaus und ich höre nur meine eigenen Kinder poltern.

  • Verstehe, besten Dank! Das neue Treppenhaus dürfte noch keine 30 Jahre alt sein, der Balkon der Dachgeschosswohnung sieht auch ziemlich neu aus, ich vermute (!) also, dass die Renovierungsarbeiten nicht länger als 30 Jahre.

    Aber ja - selbst wenn, eine umfassende Nachbesserung zustande käme, würde das dauern und wohl letztlich nicht viel bringen.

    Vielleicht kann man per Teppiche oder Filzgleiter oder ähnlichem zumindest ein wenig leichte Abhilfe schaffen, und auf längere Sicht werden wir uns wohl daran gewöhnen oder doch nochmals umziehen müssen.. :/

    Ich verstehe, ich mag Altbauwohnungen und wohne selbst in einem aus der gleichen Bauzeit - aber es ist ein Einfamilienhaus und ich höre nur meine eigenen Kinder poltern.

    Das klingt prima.

    Besten Dank in jedem Fall nochmals,

    Thomas Colway

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