Nachberechnung des Versicherungsbeitrags

  • Hallo zusammen,

    ich bin unsicher wo ich das Thema einordnen soll, will dafür aber jetzt kein neues Thema öffnen. Es geht hier aber auch um einen Irrtum. Wir sind 5 Parteien Mietshaus und haben gerade wieder die Nebenkostenabrechnung von unserem Vermieter erhalten. Wenig später erreichte uns eine weitere Mail:

    Die da lautet:

    Leider habe ich bei der alten Versicherung, die Haftpflichtversicherung nicht gekündigt und bin bis zum 11.12.2021 gebunden.
    Aus diesem Grund muss ich an alle Mieter einen Nachzahlungsbetrag erheben.
    Die Mieter mit den 61,12 qm Wohnung müssen 54,44 €, die kleinen Wohnungen 27,73 € nachzahlen. Erst mit der nächsten Abrechnung werde ich mit dem Nachweis den jeweiligen Betrag fordern.

    Ist es zulässig, bei Versäumnis des Vermieters eine Versicherung (Gebäudehaftpflicht) zu kündigen, dass wir als Mieter nachzahlen?

    Meinem Gefühl nach nicht.

    Ich freue mich über eine Antwort.

    Beste Grüße!

    Bitte eigene Fragen niemals in fremde Themen schreiben!

  • Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, nicht nur die Abrechnung zu erstellen, sondern auch eine mögliche Nachforderung zu stellen. Danach geht es nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Wenn der Vermieter den Betrag also erst mit der nächsten Abrechnung fordert und nicht innerhalb des 12-Monatszeitraums, dann ist das zu spät. Dabei nützt dann auch die Ankündigung nichts.

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