Fehlender Zwischenzähler für Allgmeinstrom und Heizung

  • Nabend, wir bräuchten mal die eine oder andere Einschätzung.

    Folgendes, wir wohnen in einer 65qm² Wohnung EG. Beim Einzug wurde der fehlende Zwischenzähler nicht erwähnt.

    Nach einigen Monaten haben wir durch Zufall erst erkannt - der Allg. Strom, Garage, Waschkeller und beide Heizölanlagen im Keller
    laufen auf unseren Wohnungszähler. Den VM haben wir auch darauf angesprochen .. dieser sagte uns "Der Umbau ist zu teuer und

    außerdem müsst ihr es dann zahlen, entweder Mieterhöhung oder am Jahresende". Weiterhin wurde der Nachbarin die Nutzung Ihrer Waschmaschine und Trockner
    durch den VM erzwungen. Beide Geräte sind BJ. 2002 - 2004.
    VM versucht seitdem uns aus der Wohnung zu bekommen, manchmal kündigt er die Garage oder sonstiges - ohne Erfolg, da wir seine "Geschichten" auch
    locker flockig als klare Lügenmärchen widerlegen konnten.

    Auch eine Frist wurde den VM gesetzt (diese ist zum 29.12.20) verstrichen. In dieser wurde er dazu aufgefordert, zu erklären wie man den Allg. Strom handhaben

    möchte sowie auch die Frage, wie diese Abgerechnet werden kann, natürlich ohne Antwort.

    So nun zu meiner Frage, es handelt sich um einen Mietmangel aber um welchen Prozentsatz bei einer Mietminderung?

    Wir haben zwar dieses Urteil des AG Erding vom 26.02.2018 - 5 C 2370/17 gefunden, welches sich absurder Weise nahezu ähnelt in unserem Fall, aber der Punkt mit der Mietminderung war mir dann doch zu hoch.

    Rechnung vom Stromversorger kam ja nun auch, die Nachzahlung wollen wir aber, wenn möglich - auf den VM übertragen. Ist dies irgendwie möglich?
    Was würdet Ihr so einschätzen, welchen nächsten Step?

    Gruß

  • Das ist natürlich ein Mietmangel. Doch ich finde im Zusammenhang mit diesem Problem das Wort Mietminderung etwas unpassend. Denn es geht hier ja nicht darum, dass die Wohnung in irgend einem Bereich nur eingeschränkt nutzbar ist, sondern es geht vielmehr darum, dass der Vermieter einen Anteil der Stromkosten zu tragen hat, was er ja auch tun müsste, wenn es einen separaten Zähler gäbe. So war es auch in dem von dir genannten Urteil. Deshalb ist die Zahl nicht vergleichbar mit anderen Fällen von Mietminderung.

    Und ja, der Vermieter muss selbstverständlich die Stromkosten ersetzen, das kann man allgemeingültig sagen. Doch wieviel das ist, musst du selbst abschätzen. Es geht nur per Schätzung. Am besten wäre es, wenn du dich mit dem Vermieter gütlich auf einen Anteil bzw. Betrag einigen kannst. Andernfalls müsste ein Gericht die Schätzung vornehmen, un das will in der Regel niemand. Sprich also nochmal mit ihm, man sollte nichts unversucht lassen, eine Lösung zu finden, bevor man über jurstische Schritte nachdenkt.

    Dann kannst du dir überlegen, ob du mit dieser Einigung auf für die Zukunft zufrieden bist oder ob du auf den Einbau von Zwischenzählern bestehen möchtest.

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