Hallo liebe Community,
ich bin vor 5 Monaten aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Mit der Hausverwaltung wurde ein Übergabeprotokoll erstellt. Es war alles in Ordnung bis auf ein Punkt beim Küchenfußboden, dort steht "muss erneuert werden".
Nach Übergabe der Schlüssel und Unterzeichnung des Protokolls habe ich nichts mehr von Vermieter oder Hausverwaltung gehört. Die Kaution habe ich bisher nicht zurückerhalten.
Muss der Vermieter den Schadensersatzanspruch bzgl. des Fußbodens noch in irgend einer bestimmten Form geltend machen (z.B. schriftlich unter genauer Benennung der Schadenshöhe usw.) oder reicht der Vermerk im Übergabeprotokoll aus?
Ich frage, weil es ja die 6-Monatsfrist gibt, bis zu dieser der Vermieter Mängel im Nachhinein geltend machen kann. Angenommen, ich höre einen weiteren Monat nichts vom Vermieter, dann wären die 6 Monate verstrichen. Kann ich dann davon ausgehen, dass der Schaden am Fußboden in der Küche nicht geltend gemacht wurde? Hat der Vermieter nach den 6 Monaten noch die Möglichkeit mit Verweis auf das Protokoll den Schaden von mir einzufordern, z.B. durch Einbehalten der Kaution oder hätte er den Anspruch noch in einer anderen Form geltend machen müssen?
Viele Grüße
Vaido