Kautionsabrechnung

  • Hallo, mein ehemaliger Vermieter hat mir nach 3 Monaten eine Kautionsabrechnung zukommen lassen, in der er wie folgt abrechnet: Einzahlung Kaution 1000 Euro abzgl. 105 Euro für fehlende Türgriffe lt. Übergabeprotokoll beim Auszug und ich soll dann 800 ausgezahlt bekommen. Den Rest erhalte ich nach der Betriebskostenabrechnung. Er hat noch nichts ausbezahlt und sendet jetzt 4 Wochen später eine neue Kautionsabrechnung in der er mir anstatt 800 Euro nur noch 500 Euro auszahlen will, weil er vergessen hatte die fehlende Tür noch zu berechnen, die auf dem Übergabeprotokoll vermerkt wurde beim Auzug. Darf er das so korrigieren oder hat er einfach Pech gehabt?

    Hoffe es kann mir Jemand weiterhelfen oder gibt es ein Urteil oder so?

    Danke schon mal!

    Christel

  • Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Teilweise wird gesagt, das ist kein Problem, solange die Kaution noch nicht ausbezahlt worden ist, denn dafür ist die Kaution halt da. Andere vertreten da die Auffassung das eine Abrechnung über die Kaution eine Beschränkung des Verwertungsinteresse darstellen kann (nicht muss). Daher müsste man sich die Kautionsabrechnung genau anschauen. Außerdem ist die Frage, inwieweit du schutzwürdig bist, wenn es sich um ein Schaden handelt der dir bekannt ist und unstreitig zwischen euch ist.

    Aber unabhängig davon bist du in der Pflicht die Tür zu zahlen. Wenn nicht mit der Kaution aufgerechnet wird, heißt es nicht das es keinen Schadensersatzanspruch gegen dich gibt.

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