Strom Nachzahlung trotz Pauschale

  • Hallo.

    Vielen Dank für das tolle Forum hier. Ich konnte schon einige Infos zu meiner Frage bekommen allerdings habe ich noch einige Fragzeichen:

    Fiktiver Sachverhalt:

    Ich miete eine Garage an. Diese kostet monatlich 80 € Miete. Zudem werden 50 Euro als jährliche Strompauschale veranschlagt.

    Angenommen ich lade dort jetzt täglich einen Tesla, der mit sicherer Wahrscheinlichkeit die 50 Euro Pauschale sprengen wird: Kann ich zum Begleichen der entstanden Stromkosten herangezogen werden? Soweit ich gelesen habe, kann mich der Vermieter nicht für die entstandenen Kosten heranziehen, aber was ist, wenn die Kosten für das Aufladen des Autos die Pauschale um ein 10-faches überschreiten und mir das im Vorfeld klar ist? Ich würde dann ja absichtlich und im Wissen handeln, dass die realen Kosten die Pauschale überschreiten.

    Kann mir in so einem Fall Vorsatz o.Ä. vorgeworfen werden?

    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank

  • Damit wirst du eher nicht durchkommen.

    Erstmal müsste die Elektrik dafür ausgelegt sein, Haushaltssteckdosen sind nicht dafür gedacht Autos aufzuladen. Bei einer dauerhaften Belastung besteht eine ziemlich große Gefahr für einen Kabelbrand. Dann darfst du nicht nur dein Auto bezahlen, sondern auch die Garage.

    Des Weiteren dürfte das auch eine vertragswidrige Nutzung sein. Falls nicht kommt eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB in Betracht.

    Zuletzt könnte es strafrechtlich sogar relevant sein. Da hier eine deutliche Bereicherungsabsicht zu sehen ist und du eventuell durch Unterlassen täuscht.

  • Kabelbrand und die Art der Steckdosen mal außer Acht gelassen darum geht es mir nicht, sondern nur um die Tatsache, dass wissentlich die Pauschale für die Stromkosten überschritten wird.

    Ich kann also zur Nachzahlung herangezogen werden, weil eine Bereicherungsabsicht im Vordergrund steht und ich das Laden des Autos nicht im Vorfeld an- bzw. abgesprochen habe? Oder bleibt es dabei, dass bei einer Pauschale der Mieter zwar (fristlos) gekündigt, nicht aber zur Kostenbegleichung herangezogen werden kann?

  • Das wird dir hier niemand mit Gewissheit sagen können. Das kommt darauf an wie dann die genauen Umstände des Einzelfalles sind und wie der Richter das sieht. Bei mir hättest du damit ganz schlechte Karten.

    Ich sehe da auch genug rechtliche Ansatzpunkte eine Zahlungspflicht zu begründen.

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