Kabelbrand und die Art der Steckdosen mal außer Acht gelassen darum geht es mir nicht, sondern nur um die Tatsache, dass wissentlich die Pauschale für die Stromkosten überschritten wird.
Ich kann also zur Nachzahlung herangezogen werden, weil eine Bereicherungsabsicht im Vordergrund steht und ich das Laden des Autos nicht im Vorfeld an- bzw. abgesprochen habe? Oder bleibt es dabei, dass bei einer Pauschale der Mieter zwar (fristlos) gekündigt, nicht aber zur Kostenbegleichung herangezogen werden kann?