Kündigung da Wohnung noch bewohnt?

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich haben zum 1.6. einen Mietvertrag für eine Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses abgeschlossen. Der Vormieter hat zum gleichen Termin einen Mietvertrag für eine Erdgeschosswohnung im gleichen Haus abgeschlossen. Es war im Gespräch, dass wir die Wohnungen auch schon früher beziehen können.

    Allerdings ist der Vormieter vor ca. 4 Wochen plötzlich fristlos gekündigt worden und wir haben dann noch keinen genauen Termin vereinbaren können. Eigentlich sollte der Vormieter zum 15.5. ausziehen, aber hat keine Wohnung gefunden. So wurden wir bis jetzt immer weiter vertröstet, weil der Vormieter die Wohnung ja nicht freimachen kann.

    Da ich mir so langsam Sorgen mache, dass ich dann bald auf der Straße sitze, da mein jetziger Mietvertrag ja auch mal ende, ist meine Frage:
    Kann ich im Notfall den Mietvertrag kündigen aufgrund dessen, dass ich in die Mieträume nicht zum vertraglich vereinbarten Termin einziehen konnte?

    Schonmal danke im Voraus für Antworten!

  • Hallo Sway,
    wenn ich Ihre Schilderung richtig interpretiere, dann haben Sie schon den neuen Mietvertrag. Da auch der Termin > 01.06 < mit angegeben worden ist, ist der Vermieter mit den Uebergabetermin fuer die Wohnung in Verzug. Somit haben Sie eventuell folgende Moeglichkeiten
    - gemaess Paragraf 286 BGB den Ersatz fuer den eingetretenden Schaden auf die Verspaetung klagen
    - die Moeglichkeit auf eventuellen Schadensersatz wegen sogenannte Nichterfuellung
    - oder mit einer Fristsetzung und Androhung nach Ablauf der Frist das Mietverhaeltnis zu kuendigen
    - oder wenn Sie aber noch in die Wohnung moechten, koennen Sie auf die Erfuellung des Mietvertrag bestehen und dann keine Miete dafuer zahlen solange wie Sie noch nicht in der Wohnung sind.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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