Einbauschrank

  • Ich hatte in meiner Wohnung von Mietbeginn an einen Einbauschrank. Dieser Einbauschrank ist aber wegen Altersschwäche und Feuchtigkeit schon mind. 1 Jahr defekt gewesen. Ich hatte meinen Vermieter gebeten, sich darum zu kümmern. Als dann endlich die Handwerker vor Ort waren, haben sie den alten, defekten Einbauschrank einfach nur entfernt und nicht repariert. Nun ist da ein großes Loch in der Wand und meine Sachen, die zuvor in diesem Schrank standen, muss ich jetzt wo anders unterbringen.
    Kann ich denn darauf bestehen, dass ich einen Ersatz-Schrank eingebaut bekomme?

  • Ja, Sie können auf einen Ersatzanspruch bestehen. Denn wenn die Einrichtungen, die Sie offensichtlich mit angemietet haben, defekt sind, kann der Vermieter sie nicht einfach wegnehmen oder gegen minderwertige Einrichtungen austauschen. Hier muss der Vermieter für einen adäquaten Ersatz sorgen.

  • Hallo Kücken, beachte bitte Folgendes: Egal, wie Altersschwach oder in welchem Zustand der Einbauschrank zuletzt war, der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass die Einrichtungsgegenstände in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt werden, wie bei Abschluss des Mietvertrages. Dafür hast du ja auch Miete gezahlt!

  • Hey Kücken! Du solltest vielleicht auch beachten, dass du sogar eine Mietminderung durchsetzen kannst, wenn dein Vermieter für keinen adäquaten bzw. gleichwertigen (Zustand zum Zeitpunkt des Einzugs) Ersatz sorgt.

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