Hallo,
aus gegebenem Anlass möchte ich folgende Frage in den Raum werfen:
Gibt es bei "teilmöbiliert" und dem damit verbundenen Kostenaufschlag (in meinem Fall genau 50€) Vorgaben, an die sich der Vermieter halten muss?
Es ist so: Ich muss meine Wohnung als teilmöbiliert nehmen. Der Vermieter verlangt dafür 50€ im Monat- so weit, so gut.
Das blöde ist nur, das ich für 50€/Monat eine alte (zwar neutrale, Weiße) Küche zur Verfügung gestellt bekommen habe.. Diese hat einen Schätzwert von villeicht 300, wenn überhaupt.
Hatte damals gefragt, ob ich diese abkaufen kann (Um halt auf Dauer zu sparen) - natürlich nicht möglich.
Ich habe das erstmal akzeptiert, jedoch stört mich am meisten der (teilweise recht laute) Kühlschrank und die absolut mangelhafte "Gefrierfunktion", die im Endeffekt ein isoliertes Fach im oberen Bereich des Kühlschranks ist. Zum Gefrieren halt absolut untauglich und diese beiden Faktoren stören mich nunmal sehr.
Anmerkung: es ist in der (wie gesagt recht schlichten, leicht beschädigten) Küche noch ein Klapptisch dabei..
Wichtig auch noch: es ist KEIN Backofen in der Küche mit drin.. Musste mir da extra so einen kleinen Mini Backofen kaufen..
Wollte halt wissen ob der Vermieter da gewisse Mindeststandards (zB nach Berechnung der Aufschlagspauschale) bieten muss, ich fühle mich für diesen Preis nämlich etwas betrogen...
Ich ziehe zudem Vergleiche zu meinem alten Vermieter, der mir damals zwei große Einbauschränke, Garderobe, Gratis Abstellraum und eine Nagel-Neue Küchenzeile mit Abzugshaube, Induktionskochfeld, neuem Kühlschrank geboten hatte und dafür keinen "teilmöbiliert" Aufschlag verlangt hatte.
Hoffe mir kann da jemand weiter helfen. Bei finanziellen Angelegenheiten (so habe ich Sie bis jetzt kennen gelernt) sind sie recht hart.. sie sagen halt "nein" und verweisen auf den Mietvertrag (reinblütige Wessis halt, *HUST*)
Mfg