Mietminderung durch Baulärm

  • Hallo Zusammen,


    Ich wohne seit September 2015 in meiner aktuellen Wohnung. Bis März 2020 in einer WG, da mein Mitbewohner ausgezogen ist und meine Freundin eingezogen ist. Daraufhin gab es einen neuen Mietvertrag und eine Mieterhöhung von 2€ pro qm² und eine Staffelmiete. Seit Sommer 2019 befindet sich unmittelbar vor dem Fenster eine Großbaustelle, da dort neue Wohnungen entstehen. Durch Corona und dem damit verbunden Home Office bekomme ich den Baulärm tagsüber komplett mit und er geht mir tierisch auf die nerven.

    Das heißt, bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags war mir bewusst, dass es diese Baustelle gibt. Überall ist davon die Rede, dass eine Mietminderung nicht rechtens ist, wenn die Baustelle bei Einzug bereits sichtbar ist. Wie definiert sich der Einzug? Ist damit der Einzug in die Wohnung gemeint oder die Unterzeichnung des Neuvertrags?

    Ist eine Mietminderung in diesem Fall rechtens?

    Danke und viele Grüße!

  • Ich kann Dir nur meine Einschätzung schildern, da wir seit August von einer Mega-Baustelle betroffen sind, welche vor Ende 2021 nicht enden wird - es ist ein Alptraum:

    Das mit der Mietminderung bekommst Du sinnvoll nur mit einem Anwalt durch, weil es hier für den Vermieter super viele Schlupflöcher und Ecken gibt, warum die Mietminderung nicht rechtens ist. Und der Lärm bleibt - das ist einfach traurige Wahrheit.

    Vielleicht hilft Dir der Vergleich bei uns: Wir wohnen seit 10 Jahren in der Wohnung. Neben dem Mietshaus war jetzt 10 jahrelang eine Wiese, welche einer großen Firma gehört. D.h. man konnte es sich denken, dass dort irgendwann mal gebaut wird, weil Mietraum gering ist... das reicht schon aus, dass eine Mietminderung nicht rechtens ist - und auf die Höhe der Minderung kommt es ja auch immer an...

    Unser Vermieter hat uns damals sogar nicht darauf hingewiesen, obwohl bei unserem Einzug bereits allen Vermietern und Eigentümern gesagt wurde, dass dort mal ein riesiges Bauprojekt startet. Bei unseren Nachbarn wurde es sogar in den Mietvertrag mit aufgenommen - die waren von der Baustelle nicht überrascht. Gut, wir auch nicht, weil eben Wohnraum benötigt wird, aber gesagt hat es uns direkt bei Einzug niemand.

    Mir geht es aktuell wie Dir: Ich bin wg. Corona zuhause und ich könnte auf Knopfdruck weinen, weil der Baulärm wirklich überdimensional ist. Muss man aufgrund Erschütterungen einmal die Bilder von den Wänden nehmen, weißt Du Bescheid... (PS: Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung half garnichts... ).

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