Hallo Zusammen,
Ich wohne seit September 2015 in meiner aktuellen Wohnung. Bis März 2020 in einer WG, da mein Mitbewohner ausgezogen ist und meine Freundin eingezogen ist. Daraufhin gab es einen neuen Mietvertrag und eine Mieterhöhung von 2€ pro qm² und eine Staffelmiete. Seit Sommer 2019 befindet sich unmittelbar vor dem Fenster eine Großbaustelle, da dort neue Wohnungen entstehen. Durch Corona und dem damit verbunden Home Office bekomme ich den Baulärm tagsüber komplett mit und er geht mir tierisch auf die nerven.
Das heißt, bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags war mir bewusst, dass es diese Baustelle gibt. Überall ist davon die Rede, dass eine Mietminderung nicht rechtens ist, wenn die Baustelle bei Einzug bereits sichtbar ist. Wie definiert sich der Einzug? Ist damit der Einzug in die Wohnung gemeint oder die Unterzeichnung des Neuvertrags?
Ist eine Mietminderung in diesem Fall rechtens?
Danke und viele Grüße!