Mietvertrag und Befristungen

  • 3 Jahre + 1 Jahr + x ... ist das für eine Befristung rechtlich i.O. ?

    Hallo liebe Forum,

    ich melde mich hier zu meinem aktuellen Fall da ich ziemlich Frust habe was meine Wohnungssituation angeht.

    Ich wohne in xxxx in zentraler Lage in einer 64qm Wohnung. Die Wohnung ist im 4.OG und das Haus gehört einer großen Immobilien Dienstleister xxxxx. In diese bin ich 2016 eingezogen. Der Mietvertrag von damals war auf 3 Jahre befristet da anschließend Renovierungsarbeiten geplant waren.

    Zustand der Wohnung ist allerdings Okay. Die Böden sind schön und wurden 2015 neu gemacht, Küche ist auch neu und einzig die Fenster sind veraltet sowie die Heizung (Nur 1x Gasheizung im Wohnzimmer, keine weiteren Heizkörper), evtl.

    Daher fragte ich 2019 nach einer "Verlängerung" bzw. "Entfristung". Daraufhin kam die Vermieterfirma (das erste mal ins Haus, interessiert sich sonst einen Dreck für seine Vermieter, und ist für ihre Geldgier bekannt) mit 3 Mann um die Wohnung zu begutachten. Das Resultat war dann ein neuer Mietvertrag der nochmals 1 Jahr länger galt bis 03.2021. Dafür durfte ich für den Aufwand schön "120" Euro bezahlen und die Miete wurde natürlich saftig erhöht.

    Nun habe ich erneut angefragt wie es denn aussieht ab 2021. Die Mietfirma, welche ausschließlich am Telefon Auskunft gibt und nie auf E-Mail schriftlich antwortet (wunder mich) dass der Prozess erneut wäre, sie besichtigen die Wohnung und entscheiden dann. Man könnte erneut evtl. Verlängern um 1 Jahr.

    Für mich ist das ganze ziemliche Schikane, denn es ist einfach unentspannt jedes Jahr wieder sich diesen Stress zu geben ob man nun in der Wohnung bleiben darf. Daher nur meine Frage ob man einem Mieter so viele befristete Verträge nacheinander geben darf?

    Da die Wohnung mir mit mittlerweile knapp 1.000 Euro kaltmiete zu teuer geworden ist überlege ich mir sowieso auszuziehen. Aber natürlich fühle ich mich wohl hier und würde sie doch gerne behalten, wenn man sie entfristen könnte.

    Danke euch für Support & Tipps im voraus!

    LG,

    Manu

    Titel-Korrektur und bitte die Forum Regeln beachten

  • 1. Man hat dich gemein über den Tisch gezogen.

    2. Du hast einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag, den du jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen kannst.

    3. Du hättest keinen neuen Mietvertra abschließen müssen. Dein alter ist bis zu deinem Auszug gültig.

    4. Lass niemanden zur Besichtigung in deine Wohnung. Der Vermieter hat genug gesehen, das muss reichen.

  • Hallo Köbes,

    vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Zitat

    1. Man hat dich gemein über den Tisch gezogen.

    Ich kenne mich leider mit Mietrecht nicht so wirklich aus. Habe aber von anderen Mietern gehört, welche sich beschwert haben (Zusatzkosten, etc.) dass die Vermieter-Firma eine Erstklassige Rechtsabteilung mit Spitzenanwälten hat. Hälst du es für Sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

    Zitat


    2. Du hast einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag, den du jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen kannst

    Das verstehe ich nicht ganz, hier das habe ich letztes Jahr per Mail nach der Besichtigung erhalten:

    "Sehr geehrter Herr xxxxx,

    wir bedanken uns für das angenehme Gespräch bei Ihnen vor Ort.

    Gerne bieten wir Ihnen eine Verlängerung des Mietverhältnisses für 1 Jahr, bis 28.02.2021 an. Die Kaltmiete für den Zeitraum von 01.03.2020 bis 28.02.2021 würde auf € 850,00 angepasst werden. Die Betriebskosten bleiben aktuell bei € 70,00, zzgl. € 25,00 Verwaltungskosten.

    Sollte während der Vertragslaufzeit die Beheizung oder der Boiler irreparabel ausfallen, kann das Mietverhältnis von Seiten des Vermieters vorzeitig beendet werden.

    Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit den genannten Konditionen einverstanden sind. Anschließend kann der Nachtrag vorbereitet werden."

    Wie gesagt, auch hier fehlt mir das Wissen ob dies nun korrekt ist mit einem Mieter so umzugehen oder nicht...


    Zitat

    3. Du hättest keinen neuen Mietvertra abschließen müssen. Dein alter ist bis zu deinem Auszug gültig.

    Das verstehe ich nicht, der alte Mietvertrag war befristet, und ich hatte diesen Unterschrieben. Soweit ich weiß spricht ja nichts gegen einen befristeten Mietvertrag. Mich nerven eben nur dieses "jährliche" Theater um eine Verlängerung + die Kosten welche die Firma dafür jedes Jahr aufruft (120).

    Zitat

    4. Lass niemanden zur Besichtigung in deine Wohnung. Der Vermieter hat genug gesehen, das muss reichen.

    Ich habe bereits einen Termin vereinbart, habe auch kein Problem wenn sich der Vermieter die Wohnung anschauen möchte. Nur finde ich es ist Schikane. Letztes Jahr im Februar waren sie hier, das sind 9,5 Monate. Damals wurden sogar Fotos gemacht. Ich verstehe den Grund nicht, für eine nochmalige Besichtigung. Du empfiehlst also den Termin abzusagen?

    Viele Grüße & Danke vielmals!

  • . € 25,00 Verwaltungskosten.

    Das sind z.B. Kosten, die ein Mieter nicht tragen muss.

    Besorge dir schnellstens einen Termin beim örtlichen Mieterverein des Mieterbundes. Dort bekommst du für einen fairen Preis eine Beratung. Und wenn es sein muss, auch Hilfe vor Gericht.

  • Ganz einfach, weil die die benötigten Daten alle schon haben. Wenn sie die nicht finden, solltest du ihre Unfähigkeit nicht noch fördern. Und weil man dich beknien wiil, einen neuen Vertrag abzuschließen.

  • Danke! So ganz werd ich leider aus deinen Beiträgen nicht schlau. Bin zwar kein Jurist, aber kann mir nicht vorstellen dass ich einfach hier drin wohnen bleiben kann ab März 2021 ohne einen neuen Vetrag zu unterzeichnen.

    Den Besichtigungstermin hab ich nun abgesagt, mal schauen wie sie reagieren.

  • aber kann mir nicht vorstellen dass ich einfach hier drin wohnen bleiben kann ab März 2021

    Okay, und dann von vorne und gaaaanz langsam. In der Regel sind Mietverträge unbefristet und gelten bis zur Kündigung, von wem auch immer. Eine andere Variante wäre ein Zeitmietvertrag, bei dem schon bei Abschluss ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen der Vertrag zum festgesetzten Termin endet. Solch ein Vertrag kann für kurze und auch längere Zeit abgeschlossen werden. Und last but not least haben wir noch den Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht.

    Hier verzichten Mieter und Vermieter für einen Zeitraum bis zu 48 Monaten auf eine Kündigung des Vertrages. Du hattest von Anfang an einen unbefristeten Mietvertrag, der durch Lügen um ein Jahr verlängert wurde und dieses Spiel soll weiter durchgezogen werden.

    Sollte während der Vertragslaufzeit die Beheizung oder der Boiler irreparabel ausfallen, kann das Mietverhältnis von Seiten des Vermieters vorzeitig beendet werden.

    Schon allein für diesen Satz solltest du einen Anwalt beauftragen, der den "Herren" klar macht, dass solche Sätze mit dem deutschen Mietrecht nicht vereinbar sind.

  • Hi Köbes, danke dir für dein Feedback.

    Was den Mietvertrag angeht, hat der Vermieter ja jeweils den Grund genannt, das Rennovierungsarbeiten anstehen. Soweit ich weiß zählt das als Grund für eine Befristung.

    Den Termin für die Besichtigung habe ich nun abgesagt, daraufhin kam natürlich keine Antwort. Das machen die immer so. Habe in der Mail darum gebeten dass ich auf Basis der Fotos von Februar 2020 Rückmeldung bekomme bezgl. der "geplanten" Rennovierungsarbeiten.

    Aber die Firma wird sich jetzt erst mal wieder "Stumm" schalten, das machen die immer so. Für ein Anwalt fehlt mir momentan das nötige Kleingeld, aber ich denke ich werde dem Mieterverein beitreten, einfach um der Firma mal etwas Gegenwind zu bereiten.

    Auch Online sind viele Foren voll davon was für Gauner das sind. Schade, wirklich schade. Habe in der Zeit in der ich hier wohne nie Ärger gemacht, nie Miete verpasst oder sonst was. Und dann wird man so schikaniert ...

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