Hallo!
Ich bin frischgebackenes Mitglied in diesem Forum und hoffe, mein erster Beitrag ist an der korrekten Stelle!
Um eine lange Story kurz zu machen, hier einige Eckdaten:
Ich wohne seit knapp 14 Jahren in einem Einfamilienhaus/Fachwerkhaus mit Garten ,Hof , Freisitz etc.
Vor drei Wochen bekam ich die Kündigung wg Eigenbedarf. Seit diesem Tag meint der Vermieter, er kann hier jederzeit Hof und Garten betreten. Ist vorne das Tor zu, kommt er hinten durch das Gartentürchen und steht plötzlich im Hof. ich habe den VM vor zwei Tagen nun nochmals drauf hingewiesen, dass das so nicht geht. Die Antwort darauf war, dass ich NUR das Haus gemietet hätte, der Rest wäre zur Mitbenutzung, d.h. er kann immer kommen wenn es ihm passt. Ausserdem will er anfangen, die "Aussenanlagen herzurichten "etc.
Ich hab nun nochmal im Mietvertrag geschaut und es steht drin Zur Miete: (Daten Wohnbereich) ZUR NUTZUNG:Garten, Gewölbekeller , Terasse etc
Meine Frage nun an euch: Ich weiss, dass ich das Hausrecht habe und möchte bzw muss nun, da Reden und Kompromisse finden alles andere als fruchtbar sind, ein Betretungsverbot schriftlich erteilen. Nur wie formuliert man so etwas??
Ist es richtig, dass ich während der Kündigungszeit nicht dulden muss, dass schon rumgewerkelt wird und das hauptsächlich immer am Samstag?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine helfende Hand in dieser Sache reicht
Liebe Grüße