Hallo,
ich bin Hauptmieterin einer WG und mein Vertrag mit dem Eigentümer wurde im Februar 2015 geschlossen.
Zwei Zimmer in meiner Wohnung habe ich an Untervermieter vermietet. Deren Verträge sind vom März 2020.
Nun fordern die Untermieter eine Mietminderung, jedoch kann ich für den Hauptmietvertrag keine beantragen,
da der ja vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse (Juni 2016) geschlossen wurde.
Haben meine Untermieter dennoch Anspruch auf eine Mietsenkung, weil ihre Verträge neuer sind?
Das würde ja bedeuten, dass ich die Differenz selbst ausgleichen muss und sich meine eigene Miete drastisch erhöht.
Anscheinend soll ab dem 23. November ein neuer Mietendeckel geltend werden und da stehe ich nun ziemlich unter Druck.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen! ![]()
Viele Grüße
M.W.