Beiträge von BerlinKathi

    Fruggel Danke für dein Kommentar, das genannte Verfahren wird aber folgendermaßen geschlossen:

    der Vermieter kann die Vertragsänderung während der Geltungsdauer des MietenWoG vornehmen und sich die Zahlung des Erhöhungsbetrags (gegebenenfalls) für die Zeit danach (bereits jetzt) versprechen lassen, ohne dass damit das (landes-)gesetzgeberische Ziel verfehlt würde.

    Dies haben sich auch schon einige Vermieter und Verwaltungen zu eigen gemacht und darüber Mieten erhöht.

    Muss ich als Eigentümerin nun wirklich solche Methoden anwenden? Auf Google werben viele Kanzleien mit den Keywords zum Mietendeckel. Eine Idee gefiel mir dann aber sehr, das Vermieten meiner Möbel in einem zweiten Vertrag. Ist dies vielleicht eine Lösung?

    Hallo Riccarda123,

    Laut Landgericht Berlin Urteil (65S76/20) ist eine Erhöhung der BGB Miete auch während der Geltung des MietenWoG Bln rechtmäßig. Damit wird dem Mieter dann vom Vermieter empfohlen monatlich Geld zur Seite zu legen um nach Ende des Mietendeckels die sogenannte Schattenmiete auf einen Schlag einzufordern. Ansonsten ist das was dein Vermieter bei euch macht nicht rechtmäßig.

    Beste Grüße

    Kathi

    Hallo Marten,

    Meines Wissens gilt der Mietendeckel in Berlin ausschließlich für Wohnflächen.

    Jetzt kenne ich nicht die genaue Abstimmung in euerem Vertrag über die Umnutzung der Kellerfläche. Möglich wäre aber, dass der Vermieter dir den Hobbyraum in Zukunft separat vermietet.

    Durch die neue Mietendeckel Miete schrumpft die Miete ja meist um gut 40%, was erst einmal gut für dich ist. Der Vermieter sieht das wahrscheinlich etwas anders. ;)

    Es könnte natürlich dazu kommen das man festlegt, dass der Hobbyraum zur Wohnfläche zählt und du damit pro extra Quadratmeter weitere Mietendeckel-Miete zahlen müsstest.

    Bauchgefühl bei der Rechtsberatung wären 1000-2000€. Da man ja bei dem Rechtsstreit um nicht nur ein paar hundert Euro pro Monat spricht sondern dann auch über die gesamte Laufzeit des Mietendeckels.

    Vielleicht kannst du dem Vermieter ja etwas entgegen kommen. Ich weiß selber zu gut wie es ist, als Vermieter nun nur noch 60% meiner vorherigen Mieteinnahme zu erhalten. Damit wollte ich mir meine nicht existierende Rente finanzieren.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    Beste Grüße

    Kathi

    Hallo liebe Mitglieder,

    mit meinem ersten Beitrag möchte ich direkt auf meine dringlichste Frage eingehen.

    Nun kommt der Berliner Mietendeckel in die letzte Phase, soweit ich verstanden habe gilt dieser aber auch für meine möblierte Wohnung. Habe ich nun eine andere Möglichkeit meine Miete zu erhöhen oder ist mein Investment in die neuen Möbel nun nichts mehr wert?

    Ich bin mit diesem Thema etwas unter Druck, da der MietenWOG in wenigen Tagen in Kraft tritt.

    Ich freue mich auf einen inspirierenden Austausch.

    Grüße

    Kathi aus Berlin

    Hallo mail9000,

    meinst du du wirst deinem Vermieter ab November dann weniger Zahlen?

    Laut Landgericht Berlin Urteil (65S76/20) ist eine Erhöhung der BGB Miete auch während der Geltung des MietenWoG Bln rechtmäßig. Damit wird dem Mieter dann vom Vermieter empfohlen monatlich Geld zur Seite zu legen um nach Ende des Mietendeckels die sogenannte Schattenmiete auf einen Schlag einzufordern.

    Der Mietendeckel wird ja ggf durch das Verfassungsgericht im kommenden Jahr gekippt, ansonsten hat der Mietendeckel eine Laufzeit von 5 Jahren.

    Hoffe dies hilft dir weiter.

    Grüße

    Kathi

    Hallo Villanueva,

    wie es Köbes schon schrieb gilt der Mietendeckel offiziell ab 23.11.2020 in Berlin. Seit Februar diesen Jahres ist dieser auch schon in einer ersten Stufe aktiv. Seit jeher dürfen Mieten in Berlin nur noch nach der vorgegebenen Mietentabelle eingenommen werden. Das Ordnungsamt in Berlin kann dir bestimmt Auskunft geben. In Berlin wird aber für das Durchsetzen von Bußgeldern eine Abteilung von mindestens 65 Mitarbeitern eingesetzt, die ab dem 23. Nov. beginnen diesen durchzusetzen.

    Bei einer Neuvermietung muss sich der Vermieter natürlich deutschlandweit an die Mietpreisbremse halten.

    Beste Grüße

    Kathi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!