Fruggel Danke für dein Kommentar, das genannte Verfahren wird aber folgendermaßen geschlossen:
der Vermieter kann die Vertragsänderung während der Geltungsdauer des MietenWoG vornehmen und sich die Zahlung des Erhöhungsbetrags (gegebenenfalls) für die Zeit danach (bereits jetzt) versprechen lassen, ohne dass damit das (landes-)gesetzgeberische Ziel verfehlt würde.
Dies haben sich auch schon einige Vermieter und Verwaltungen zu eigen gemacht und darüber Mieten erhöht.
Muss ich als Eigentümerin nun wirklich solche Methoden anwenden? Auf Google werben viele Kanzleien mit den Keywords zum Mietendeckel. Eine Idee gefiel mir dann aber sehr, das Vermieten meiner Möbel in einem zweiten Vertrag. Ist dies vielleicht eine Lösung?