Pflicht zur Genauigkeit zugunsten des Mieters

  • Hallo,

    ich bin Ende 2019 aus meiner Wonung ausgezogen, es gibt ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen für den Wasserverbrauch.

    Demnach ergibt sich ein KW+WW-Gesamtverbrauch von 0,417 Kubik. Die Hausverwaltung rechnet nun aber den Wasserverbrauch basierend auf den Jahresverbrauchswerten meines Nachmieters mit Verteilerschlüssel 31/365 Tagen ab. Dieser Wert liegt bei 4,698 Kubik. Utopisch.

    Auch bei den Heizkosten (Messung durch Verdunstungsröhrchen) hat man den Jahresverbrauch meines Nachmieters angesetzt, der in manchen Zimmern fast doppelt so hoch war wie mein Verbrauch. Verteilerschlüssel 170/1000 Gradtagen. Ich habe gelesen, man hätte das auch basierend auf meinem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre berechnen können.

    Alles in allem ergibt sich eine völlig überhöhte Nachzahlung für diesen einen Monat, zumal ich zu dem Zeitpunkt schon gar nicht mehr dort gewohnt habe, sondern nur noch umgezogen bin.

    Muß ich das so akzeptieren?

    Vielen Dank für Rückmeldungen.

  • Du hast natürlich einen Anspruch darauf, dass mit deinen Zählerständen exakt abgerechnet wird. Gibt es eine Begründung warum diese nicht genutzt werden?

  • Nein, mir wurde die Nebenkostenabrechnung erst jetzt und ohne jede weitere Info oder Erklärung zugeschickt. Vermutlich in der Hoffnung, daß nichts beanstandet wird.

    Beim Wasser ist die Lage mit den Zählerständen ja recht eindeutig, aber was ist mit der Heizungsabrechnung? Diese Position treibt die Nachzahlung so in die Höhe...

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • hat man den Jahresverbrauch meines Nachmieters angesetzt

    Diese Information ist unklar. Denn wenn du Ende 2019 ausgezogen bist, dann kann mit dem Verbrauch des Nachmieters doch eigentlich nur 2020 gemeint sein. Und für dieses Jahr kann es noch keine Abrechnung geben, es ist ja noch nicht vorbei. Daher erläutere bitte, woraus du annimmst, dass der Verbrauch des Nachmieters zugrunde gelegt worden wäre.

  • Sorry, hab vor lauter Nebenkosten den Monat nicht erwähnt... ich bin Ende Januar 2019 ausgezogen...

    Und in der Nebenkostenabrechnung waren Werte vom November 2019 angesetzt, also vermutlich von der Jahresablesung...

  • Okay, dann ergibt das Sinn.

    Das Problem bei den Verdunsterröhrchen an den Heizungen besteht darin, dass man deren Wert nur dann ablesen kann, wenn der Mieterwechsel im mittleren Bereich des Abrechnungszeitraums stattfindet. Am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums funktioniert das aufgrund der Beschaffenheit des Verdunstungsprinzips nicht. Das Ergebnis wäre völlig falsch.

    Aus diesem Grund ist es korrekt, dass die entstandenen Gesamtkosten für 2019 ermittelt werden, und dann eben der Januar nicht nach Verbrach gerechnet werden kann, sondern dir nach den Gradtagszahlen 170/1000 anteilig berechnet wird.

    Ob der Vermieter das in der Abrechnung korrekt umgesetzt hat, kann ich natürlich nicht sagen, das müsste in der Abrechnung geprüft werden. Manchmal muss man auch die Belege beim Vermieter einsehen, je nachdem was nach der rechnerischen Überprüfung der Abrechnung das Erbenis ist.

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