Abmahnung, weil man im Freien raucht

  • Zu unserer Wohnanlage gehört eine Parkanlage mit Tischen und Stühlen.

    Seit je her auch einen überdachten Bereich, wo geraucht wird.

    Unsere neue Verwalterin droht den Rauchern nun mit Abmahnungen wegen des Rauchens. Hintergrund: Angeblich haben sich Mieter über den Qualm beschwert und mit Mietminderung drohen.

    Die Verwalterin wies daraufhin , dass diese Mieter "ein Recht auf frische Luft haben".

    Dazu muß man wissen, dass die (3 bis 4) Raucher evtl. 1 bis 2 Stunden maximal dort sitzen

  • Och ne, jetzt auch noch im Freien nicht erlaubt. Mit einer möglichen Abmahnung wird sich die Verwalterin zum Gespött machen, denn gerade im Freien ist ein Verbot nicht durchzusetzen, außer es würde direkt unter dem Fenster eines Mieters geschehen.

  • Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es kommt hier auf die genaueren Umstände der individuellen Situation an. Im Allgemeinen ist es schwer, ein Rauchverbot im Freien durchzusetzen. Aber wenn es so ist, dass die Raucher den Platz über Stunden belegen und die Nichtraucher keine Möglichkeit haben, den Platz auch zu nutzen, was ihnen aber zusteht, dann kann es anders aussehen.

    Aus diesem Grund kann nur geraten werden, dass man sich an einen Anwalt wendet. Zuvor stellt sich aber die Frage, warum die Raucher nicht etwas Rücksicht zeigen können, indem irgend eine Regelung gefunden wird, mit der alle zufrieden sind. Miteinander Reden kann Wunder wirken.

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