Waschbecken ersetzen - in welcher Qualität darf ein neues verbauet werden

  • Mein Vermieter möchte ein eingerissenes Waschbecken ersetzen - angemerkt sei, dass es funktionstüchtig ist, nicht tropft und "nur" ein Riss in der Tasse ist.

    Da ich beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Mangel nicht angezeigt habe, muss ich nun auch für den Schaden aufkommen. Der Vermieter wird den Einbau des Waschbeckens übernehmen.

    Nun meine Fragen dazu:

    1. In welcher Qualität darf der Vermieter das Waschbecken ersetzen?

    2. Muss ich für den Zeitwert des alten Waschbeckens aufkommen, oder für den Neuwert des neu einzubauenden?

    3. Kann er das Waschbecken auf meine Kosten ersetzen, obwohl es nicht vollständig defekt ist? - es erfüllt immerhin noch seinen Zweck

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    VG Elias

  • 1. In welcher Qualität darf der Vermieter das Waschbecken ersetzen?

    In der gleichen Qualität wie das defekte.

    . Muss ich für den Zeitwert des alten Waschbeckens aufkommen, oder für den Neuwert des neu einzubauenden?

    Zu ersetzen ist immer nur der Zeitwert

    Kann er das Waschbecken auf meine Kosten ersetzen, obwohl es nicht vollständig defekt ist? - es erfüllt immerhin noch seinen Zweck

    Die Frage ist tatsächlich, wie lange noch ein angerissenes Waschbecken durchhält. Da niemand das weiß ist der Austausch mehr als nötig.

  • Da ich beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Mangel nicht angezeigt habe, muss ich nun auch für den Schaden aufkommen.

    Kann man nicht so pauschal sagen. Wenn das Waschbecken sehr alt ist, können solche Risse auch durch normale Abnutzung entstehen und müssen nicht auf eine Beschädigung zurückzuführen sein.

    Man sollte auch immer den Abzug alt für neu beachten, so dass es wiederum auf das Alter ankommt.

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