Mein Vermieter möchte ein eingerissenes Waschbecken ersetzen - angemerkt sei, dass es funktionstüchtig ist, nicht tropft und "nur" ein Riss in der Tasse ist.
Da ich beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Mangel nicht angezeigt habe, muss ich nun auch für den Schaden aufkommen. Der Vermieter wird den Einbau des Waschbeckens übernehmen.
Nun meine Fragen dazu:
1. In welcher Qualität darf der Vermieter das Waschbecken ersetzen?
2. Muss ich für den Zeitwert des alten Waschbeckens aufkommen, oder für den Neuwert des neu einzubauenden?
3. Kann er das Waschbecken auf meine Kosten ersetzen, obwohl es nicht vollständig defekt ist? - es erfüllt immerhin noch seinen Zweck
Vielen Dank für die Unterstützung!
VG Elias