2 Wohnungen wegen Umzug - Wohnungsgeberbescheinigung

  • Hallo,

    da das mein erster Umzug nach dem neuen Meldegesetz 2015 ist, mein neuer Vermieter keine Ahnung davon hat und es auch im Internet erstaunlich wenige Informationen darüber gibt, wende ich mich mit folgendem Fall an euch.

    Ich werde an Ort A eine Wohnung bis zum 31.12.2020 bewohnen (der Mietvertrag ist auch zum entsprechenden Datum gekündigt) und dort bis zum 31.12.2020 einer Beschäftigung nachgehen.

    An Ort B (etwa 500 km entfernt) werde ich ab dem 1.1.2021 eine Beschäftigung aufnehmen, habe dort ab dem 1.11.2020 eine Wohnung gemietet, werde dort aber erst ab dem 1.1.2021 effektiv wohnen und einziehen. Das heißt, die Wohnung wird zwei Monate lang leer stehen.


    Welches Datum trägt der Vermieter bei der Wohnungsgeberbestätigung ein: 1.11.2020 oder 1.1.2021?

    Muss ich dann ab dem 1.11.2020 an Ort B einen Nebenwohnsitz anmelden, entsprechend Zweitwohnsteuer bezahlen (an Ort B gibt es eine Zweitwohnsteuer) und dann am 1.1.2021 den Nebenwohnsitz an Ort B in den alleinigen Wohnsitz umwandeln?

    Wie ist die übliche und korrekte Vorgangsweise bei so einem Fall?

    Ich bin etwas ratlos.

    Danke!

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