Wasserschaden nach Auszug

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Meine Wohnung habe ich zum 31.08. gekündigt, Übergabe der Wohnung war durch Verhinderung des Maklers erst Mitte September möglich.

    Ich selbst bin bereits am 01.08. komplett ausgezogen. Die Übergabe war somit bereits knapp 7 Wochen nach Auszug)

    Es gibt Fotos von der Übergabe der Wohnung - wurden durch den Makler angefertigt.

    Nun erhielt ich JETZT (fünf Wochen nach Übergabe, 12 Wochen nach Auszug) die Mitteilung, dass ein Hahn in der Küche getropft hat und ein Wasserschaden vorliegt, für welchen ich aufkommen soll.

    Haftpflicht- (dummerweise) nicht vorhanden, nur Hausratversicherung.

    2 Fragen: ist das jetzt so selbstverständlich, mich dafür haftbar zu machen? Sollte ich JETZT Veränderungen an der Wohnung vornehmen? (Falls es doch zum Gutachten o.ä. kommen sollte)

    Ich bin natürlich für weitere Tipps (Anlaufstellen für Beratung, o.ä.) dankbar.

  • Ja. Sicher aber nur von Weitem. Ich habe nur noch Fotos aus Mitte August, ebenso nur von Weitem, da weder bei Übergabe noch vorher der Hahn offensichtlich tropfte. Ich frage mich, ob das nun mein Bier ist? Der Makler möchte demnächst einen Termin und Veränderungen (zusammen mit mir) vornehmen. Fußleiste abbauen usw. - ist das ein Schuldeingeständnis? Ist es meine Pflicht, vor Übergabe den Haupthahn abzudrehen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!