Schaden an Türrahmen in WG-Mietwohnung

  • Hallo,

    ich bin Hauptmieter in einer WG mit drei Untermietern.

    Wir haben mehrere große Fenster (also hoch wie Türen) nach außen und viel Wind. Um zu vermeiden dass diese Fenster bzw. Türen zuknallen (im Sommer, wenn zum Lüften oftmals mehrere Türen/Fenster offen sind), verwenden wir solche "Birdy"-Türstopper. Man kann die Fenster leider nicht anders fixieren.

    Jetzt habe ich an der Tür zur Dachterrasse einen Riss am Holzrahmen bemerkt. Der Riss ist an der Stelle, an der die Tür mit dem Scharnier verbunden ist. Das liegt wahrscheinlich daran, dass mal ein Mitbewohner oder Besucher versucht hat, die Tür trotz Türstopper zuzumachen, dann tritt da natürlich eine große Hebelkraft auf.

    Evtl. lässt es sich von einem Schreiner mit Leimen + Schrauben reparieren, aber ggf. müsste der Rahmen ersetzt werden.

    Jetzt stellt sich die Frage wie man hier vorgeht bzw. wer für den Schaden aufkommt.

    • Der Vermieter wird dafür wohl eher nicht haften
    • Kann die Haftpflicht von einem Mitbewohner (Untermieter) einspringen?

    Danke für Ratschläge und Infos zum Abklären der Situation.

  • Ja, theoretisch wäre das ein klassischer Haftpflichtschaden. Der Vermieter ist hier raus.

    Da müsste man nur in Erfahrung bringen, welcher Untermieter das war.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vermieter ist hier raus, dass stimmt.

    Die Haftpflichtversicherung kann hier einspringen, wenn es nicht mit dem Absicht geschah. Und bitte nicht versuchen es selbst zu reparieren- das mag die Versicherung gar nicht. Abfotografieren, erklären, auf die Entscheidung warten.

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Nachdem es unklar ist, wer genau dafür verantwortlich ist, könnte also evtl. einer der Untermieter via Haftpflicht dafür geradestehen?

    Ich hatte auch an Haftflicht gedacht, war aber nicht sicher ob sowas dann eher ein Fall für eine Hausratversicherung wäre (die wir nicht haben).

  • könnte also evtl. einer der Untermieter via Haftpflicht dafür geradestehen?

    Zumindest könnte er den Schaden an die Versicherung melden. Diese wird den Anspruch dann prüfen. Dabei kann es natürlich passieren, dass die Begleichung abgelehnt wird, weil nicht klar ist, wer den Schaden verursacht hat.

    Und bitte gegenüber der Versicherung nur wahrheitsgemäße Angaben machen. Alles andere wäre Versicherungsbetrug, und das ist nicht lustig, denn das ist ein Straftatbestand.

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