Instandhaltung nicht gemieteter Flächen

  • Hallo,

    Ich lebe in einer zur Miete in einem 6 Parteien Haus. Eine dieser Parteien ist meine Vermieterin. Zu dem Haus gehört ein Garagen Hof mit 6 Garagen. Ich habe als einzige Mieterin keine dieser Garagen angemietet. Auch wurde mir untersagt, mein Fahrrad im Hof abzustellen.

    In der Mitte des Hofes steht ein alter Baum, der im Herbst ordentlich Laub wirft.

    Laut Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet, den Hof nach einem durch die Vermieterin vorgegebenen Plan zu fegen. Im Herbst sind die Intervalle kürzer als im Rest des Jahres.

    Ich frage mich, ob es zulässig ist, jemand zur Pflege nicht-gemieteter Flächen vertraglich zu verpflichten.

    Mir wurde die Nutzung ja ausdrücklich untersagt.

    Hinzu kommt, dass meine 85 jährige Nachbarin aus "solidarischen" Gründen nicht zum fegen verpflichtet ist. Diese Verpflichtung wurde auf die restlichen Mieter verteilt. Ist das zulässig oder muss die Vermieterin die Leistung selbst erbringen?

    Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar

  • Wenn dir der Garagenhof in keinster Weise "mitvermietet" wurde, hast du dort auch mit einem Besen bewaffnet nichts zu suchen. Und wenn die alte Nachbarin von der Vermieterin befreit ist, dann muss sie diesen Part übernehmen.

  • Unabhängig von Garage- Geschichte: das Laub ist rutschig. Wenn Sie oder jemand aus dem Haus ausrutscht ? Wer wird haften?

    "Grundsätzlich ist es Sache des Eigentümers oder Vermieters, Laub zu fegen. "Diese Aufgabe kann aber auch an den Mieter delegiert werden", erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein in Frankfurt am Main. Die Pflicht des Mieters muss im Mietvertrag vereinbart worden sein. Hierfür gelten aber strenge Anforderungen, wie Heilmann betont: Es müsse klare Vorgaben geben für die auszuführenden Arbeiten und die Zeitabstände, in denen sie zu erfolgen haben."

    Was steht in Ihrem Vertrag?

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