Hallo,
Ich lebe in einer zur Miete in einem 6 Parteien Haus. Eine dieser Parteien ist meine Vermieterin. Zu dem Haus gehört ein Garagen Hof mit 6 Garagen. Ich habe als einzige Mieterin keine dieser Garagen angemietet. Auch wurde mir untersagt, mein Fahrrad im Hof abzustellen.
In der Mitte des Hofes steht ein alter Baum, der im Herbst ordentlich Laub wirft.
Laut Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet, den Hof nach einem durch die Vermieterin vorgegebenen Plan zu fegen. Im Herbst sind die Intervalle kürzer als im Rest des Jahres.
Ich frage mich, ob es zulässig ist, jemand zur Pflege nicht-gemieteter Flächen vertraglich zu verpflichten.
Mir wurde die Nutzung ja ausdrücklich untersagt.
Hinzu kommt, dass meine 85 jährige Nachbarin aus "solidarischen" Gründen nicht zum fegen verpflichtet ist. Diese Verpflichtung wurde auf die restlichen Mieter verteilt. Ist das zulässig oder muss die Vermieterin die Leistung selbst erbringen?
Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar