Sanierung nach Wasserschaden - Handwerkertermine - Pflichten Mieter

  • Hallo zusammen,

    wir hatten Anfang August einen schweren Wasserschaden (Abwasser) in unserer Mietwohnung. Die Wohnung geht über zwei Etagen und die gesamte untere Etage ist zerstört worden. Sämtliche Möbel mussten entsorgt werden, viele andere Sachen sind kaputt. Wir wohnen seitdem im Hotel. Die Etage muss komplett saniert werden, d.h. Parkett raus (mittlerweile erfolgt), Trocknung (Trocknungsgeräte wurden mittlerweile aufgestellt), Türzargen raus, Putz abschlagen, Rehgipswände raus, neu Tapezieren und Streichen...

    Bislang habe ich sämtliche Koordinationen und Termine mit der Sanierungsfirma und deren Mitarbeitern wahrgenommen. Auch fahre ich täglich zum durch die Trocknungsgeräte erforderlichen Lüften in die Wohnung. Nun sind die Möbel entsorgt und die tatsächliche Sanierung beginnt und ich sehe mich hier nicht mehr in der Hauptverantwortung. Zu Entscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierung bin ich nicht befugt und kann den Handwerkern bei Rückfragen somit keine Auskünfte erteilen. Zudem bin ich berufstätig und alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Durch Corona und die damit verbundene wochenlange Betreuung meiner Kinder während der schulfreien Zeit habe ich keine freien Tage oder Überstunden mehr zur Verfügung. Auch haben wir in den Herbstferien Urlaub geplant.

    Der Vermieter wohnt einige hundert Kilometer entfernt. Er ist der Auffassung, dass sich die Hausverwaltung kümmern muss. Diese fühlt sich aber nicht zuständig.

    Ich weiß, dass ich normalerweise verpflichtet bin Handwerker in die Wohnung zu lassen. Aber es handelt sich ja nicht um einzelne Termine oder das Ablesen der Zähler, sondern um eine komplette Sanierung. Kann wirklich verlangt werden, dass ich ständig vor Ort bin, Handwerker rein- und rauslasse und auch vor Ort bleibe (in der oberen Etage stehen ja immer noch unsere Sachen)? Was sind hier meine Pflichten? Und welche Pflichten hat der Vermieter bzw. die Hausverwaltung?

    Vielen Dank schonmal für Eure Erfahrungen! Viele Grüße

    Anja

  • Tatsächlich ist es so, dass Du der Besitzer der Wohnung bist und folglich auch den Zugang zur Wohnung gewähren musst.

    Bei der Hausverwaltung wäre es denkbar, dass diese nur für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist, nicht jedoch für deine Wohnung.

    Ich habe es auch schon bei Handwerkern erlebt, dass diese die Annahme der Schlüssel, bzw. Arbeiten in Abwesenheit der Mieter ablehnen, solange sich noch persönliche Gegenstände in der Wohnung befinden.

    Gibt es bei den Handwerkern denn niemanden, der die Koordinierung der Baumaßnahme übernimmt? Wenn ja, würde ich fragen, ob er einen Schlüssel nimmt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, definitiv ist die Miete gemindert bei einem so umfangreichen Schaden. Aber die Höhe sollte man immer mit einem Anwalt absprechen, um keinen Fehler zu machen und Nachteile zu bekommen.

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