Kündigung wegen Eigenbedarf zwecks eines Büro bei Härtefall

  • Hallo liebes Forum,

    und zwar wurde mir meine seit über 10 Jahren zur Miete bewohnten Dachgeschosswohnung zum 31.05.2021 wegen Eigenbedarf zur Einrichtung eines Büro für die Ehefrau,und Miteigentümerin, des Vermieters zwecks Trauerberatung, gekündigt. Die Wohnung befindet sich freistehend, neben einem Hauptgebäude mit 5 Wohnungen, über 3 Garagen.

    Zu mir: Ich bin knapp 52 Jahre alt und seit 3 Monaten Vollrentner wegen Depression und 4-fachem Bypass, vorher war ich seit ca.9 Jahren immer 2 Jahre befristet, erwerbsgemindert berentet und verfüge über Einkommen auf ALG 2-Niveau.

    Zum Vermieter: Er besitzt laut eigener, vor Jahren getätigter Aussage, über 80 Wohnungen und wohnt selbst nicht im Objekt. Nutz aber das Gelände und die Garagen zur Unterbringung seines Lusxuswohnmobils (dafür Carport errichtet) Motorrad und anderes Sportequipment. Teile des Kellers im Hauptgebäude hat er als Aktenlager vermietet.

    Zum oder vorm Zeitpunkt der Kündigung, war im Hauptgebäude eine ebenerdige 2-Zimmerwohung frei, die aber wohl grad weiter vermietet wurde.

    Ja, nun zu meinem Anliegen:

    Sollte ich den Widerspruch zeitnah, wenn auch vielleicht ohne Begründung, abschicken oder lieber noch warten? Wderspruchzeit bis 31.03.2021

    Und: Welche Möglicheiten habe ich, mich zu wehren und macht das überhaupt Sinn?

    Für Eure Hilfe im vorraus schon mal vielen Dank

    Mo

    PS: Der Vermieter hat vor Jahren einen Rechtsstreit gegen mich verloren, weil die Wohnungsgröße falsch berechnet war (Dachschrägen)

  • Und: Welche Möglicheiten habe ich, mich zu wehren und macht das überhaupt Sinn?

    Du wirst wohl keine große Chancen haben, darum übergebe den Fall an einen bissigen Anwalt für Mietrecht. Bei deinen Einkünften wird dir das Amtsgericht sicherlich den Beratungsschein nicht vorenthalten.

  • Zum oder vorm Zeitpunkt der Kündigung, war im Hauptgebäude eine ebenerdige 2-Zimmerwohung frei, die aber wohl grad weiter vermietet wurde

    Selbst wenn die Anbietpflicht von einer vergleichbaren Wohnung im selben Haus bzw. Wohnkomplex verletzt worden ist, bleibt die Kündigung wirksam.

    Es erscheint auch wahrscheinlich dass die Begründung der Kündigung ausreichend erfolgt ist.

    Du solltest also trotz anwaltlicher Beratung dich bereits vorsorglich auf Wohnungssuche begeben.

  • hallo forum,

    ich habe der kündigung eigenhändig und in mehren punkten (härtefall, anbietpflicht, den schutz wohnraum in gewerbe zu wandeln, schlechter wohnungsmarkt etc.), widersprochen...und bin noch in der wohnung! die kündigung war zum 31.05. diesen jahres. vom vermieter kam keine reaktion. meine anwältin, die nicht einschreiten musste, fand meinen widerspruch, in allen punkten, plausibel. seine frau hat ihr büro scheinbar in einem anderen objekt eröffnet. habe vorsorglich geld gespart, das ich jetzt wohl auf den kopf hauen kann...nochmal danke für die antworten!

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