Beiträge von funsurfer77

    Ein ein Bungalow wurde an eine Mieterin vermietet .

    Nun möchte der Vermieter im Zuge der dachsanierung ein Stockwerk aufstocken um dieses gegebenenfalls später für wohnzwecke auszubauen.

    Die Mieterin fordert über einen Anwalt eine unterlassungserklärung für die geplanten Bauarbeiten .

    Der Eigentümer hat sich anwaltlich beraten lassen: der Anwalt ist der Auffassung, dass die Aufstockung ohne Zustimmung der Mieterin laut Gesetzgebung möglich ist .

    zudem steht im Mietvertrag, dass Umbauten und Ausbauten am Haus ohne Zustimmung der Mieterin zu dulden sind.

    Seht ihr das auch so? Ich habe Sorge, dass er es während der Bauzeit zu einer einstweiligen Verfügung kommen könnte und es zu einem Baustopp kommen könnte.

    Hallo,

    Es wurde ein Haus vermietet. Im Mietvertrag steht vermietet wird das haus mit der Adresse sowieso .

    Jetzt war ich bei einem Rechtsanwalt, mit der Frage ob der Garten mitvermietet wurde, wenn er nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wurde .

    Der Rechtsanwalt meinte: die Vermietung des über 3000 Quadratmeter großen Gartens hätte extra erwähnt werden müssen. Somit ist der Garten nicht mitvermietet und der Vermieter kann den Garten selber nutzen bzw zumindest beliebig betreten.

    Dies wundert mich, jedoch ist der Anwalt wirklich ein sehr erfahrener Mann. Trotzdem würde ich gerne nach eurer Meinung fragen. Seht ihr das auch so? Vielen Dank im voraus..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!