Studentin benötigt dringend einen RAT!!!

  • Guten Tag,

    ich bin Studentin und ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus, die ganze Sache ist ziemlich komplex.

    Ich habe zwei Mietverträge, den ersten habe ich mit meinem Freund unterschrieben, den zweiten mit meiner Schwester, da mein Freund ausgezogen ist.

    Im ersten Mietvertrag stand nichts über irgendwelche Instandhaltungen bei Umzug. Beim zweiten und aktuellen steht jedoch, dass die Wohnung mit einem neuen neutralen Farbanstrich übergeben werden muss.

    Das Problem ist leider, dass ich meine Küche komplett Himbeerfarben gestrichen habe, mein SChlafzimmer teilweise braun und im Wohnzimmer zwei Wände rot.

    Ich habe die Wohnung auch nicht frisch gestrichen übernommen sondern habe auch eine Wand selbst tapezieren müssen.

    Mein Problem ist nun, dass ich vermute dass keine neue hellere Farbe halten wird oder es sich die Farben evtl. vermischen.

    Was kann ich der Vermieterin alternativ anbieten?

    Kann man den neuen Mietern einen Abschlag von 150€ zahlen damit sie sich selbst entscheiden können welche Farbe sie möchten???
    Oder das man die Tapeten entfernt und die Neuen nur noch tapezieren???

    Eine komplette Neurenovierung kann die Vermieterin doch nicht von mir fordern, oder??? Hätte ich zu Beginn erfahren, also bevor ich überhaupt eingezogen bin, dass ich die Wohnung wieder neu gestrichen übergeben muss hätte ich mir das mit der Farbauswahl bestimmt nochmal überlegt ...

    Bin total am Ende und Geld für einen Anwalt habe ich nicht :(


    Kann mir jemand aus eigenen Erfahrungen berichten oder einen Rat geben wie ich mich verhalten soll???

  • Wo ist das Problem? Mit einer guten Wandfarbe (lassen Sie sich im Baumarkt beraten) werden Sie mit einem oder evtl. einem zweiten Anstrich die Farben himbeer, rot und braun überdecken, ohne dass die alten Farben durchscheinen.

    Auch wenn viele Klauseln in Mietverträgen in Bezug auf die Renovierungspflicht nicht mehr gültig sind, bei Ihrer Farbwahl aber würde jeder Vermieter vor Gericht Recht bekommen.

  • Das Problem ist ja eben, dass das einfache ÜBermalen nicht gehen wird. Die Tapeten sind vollgezogen mit Farbe, da ich sie ja auch schon überstrichen hatte. Da wird mir die Tapete entgegen fallen sonst nichts... das ist es ja.

  • Als ihr Freund ausgezogen und Ihre Schwester eingezogen ist, wäre es wohl besser gewesen, diese Änderung im bestehen Mietvertrag aufzunehmen. Da Sie sich aber bereit erklärt haben, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, wurde damit der alte Mietvertrag ungültig.

    Ganz schön geschickt vom Vermieter bei der Gelegenheit gleich ein paar Änderungen einfließen zu lassen. Allerdings haben Sie den Vertrag so unterzeichnet und sind daher auch daran gebunden.

    Ich würde evtl. bei Besichtigungen mit potientiellen Nachmietern schonmal versuchen auszuhorchen, wie denen der Anstrich gefällt. Vielleicht haben Sie ja Glück und der nächste Mieter mag die Wände so. Dann könte man durchaus, zusammen mit dem Vermieter, eine Vereinbarung treffen, dass die Wände so übergeben werden.

  • Das Problem ist ja eben, dass das einfache ÜBermalen nicht gehen wird. Die Tapeten sind vollgezogen mit Farbe, da ich sie ja auch schon überstrichen hatte. Da wird mir die Tapete entgegen fallen sonst nichts... das ist es ja.

    Wenn eine Raufaser mit dem richtigen Kleber (Spezialkleister) angebracht wurde, dann kann man die bis zum jüngsten Tag überstreichen. Sie wird mit derZeit nur glatter in der Oberfläche der Raueffekt geht verloren.

    Es liegt also nur am verwendeten Tapetenkleister. Da ich seit über 50 Jahren tapeziere kann ich mir da ein Urteil erlauben.

  • vielen Dank für die Antworten,

    ich weiß nur leider nicht welcher Tapetenkleister verwendet wurde, aber wissen Sie ich versuchs einfach... was soll ich denn machen, meine Güte... wenns eben mies aussieht kann ich wirklich nichts dafür..

    ich hatte mir den Mietvertrag wirklich genau durchlesen sollen, ich idiot, ich dachte es wäre nur eine Änderung bezüglich der Personen. schon ganz schon link...

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