Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zu meiner Betriebskostenabrechnung 2019.
Hintergrund: Mietverhältnis beendet, Wohnungsübergabe ohne Mängel Ende Februar 2020, Rückbehalt Kaution: 150€
Diese ergibt für das gesamte Jahr 2019 eine Nachzahlung von 35,18€, welche ich trotz dem bestehenden Rückbehalt von 150€ überweisen soll. Die Ansprüche für die Nebenkosten 2020 (nur Januar + Februar, da Auszug im Februar 2020) sollen dann mit den 150€ verrechnet werden.
Mir geht es nicht unbedingt um die 35€ aber ich bin der Meinung, dass die Forderung nicht notwendig ist, da dann für die 2 Monate in 2020 immer noch 115 Euro übrig wären, um ggf. anfallende Nebenkosten abzudecken. Was meint ihr dazu?
Vielen lieben Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen
nellymops