Betriebskostennachzahlung über 35,18€ trotz Rückbehalt von 150€

  • Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu meiner Betriebskostenabrechnung 2019.

    Hintergrund: Mietverhältnis beendet, Wohnungsübergabe ohne Mängel Ende Februar 2020, Rückbehalt Kaution: 150€

    Diese ergibt für das gesamte Jahr 2019 eine Nachzahlung von 35,18€, welche ich trotz dem bestehenden Rückbehalt von 150€ überweisen soll. Die Ansprüche für die Nebenkosten 2020 (nur Januar + Februar, da Auszug im Februar 2020) sollen dann mit den 150€ verrechnet werden.

    Mir geht es nicht unbedingt um die 35€ aber ich bin der Meinung, dass die Forderung nicht notwendig ist, da dann für die 2 Monate in 2020 immer noch 115 Euro übrig wären, um ggf. anfallende Nebenkosten abzudecken. Was meint ihr dazu?

    Vielen lieben Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen

    nellymops

  • Was meint ihr dazu?

    Das macht durchaus Sinn. Im Winter sind die Nebenkosten immer sehr hoch, da viel geheizt wird. Das wird im Jahr durch die Sommermonate ausgeglichen, wo gar nicht geheizt wird und so ein Puffer entsteht. Dieser fällt aber bei einem Auszug zum März weg, so dass mit einer höherer Nachzahlung zu rechnen ist.

  • Danke für deine schnelle Antwort. Das fällt allerdings dadruch weg, dass der Gavertrag direkt über mich lief und schon abgerechnet wurde. Es handelt sich hier außer Wasser um keine variablen Kosten...

  • Das Recht zur Aufrechnung mit gegenseitigen unbestrittenen Forderungen steht beiden Vertragsparteien gleichermaßen zu, jedoch passiert die Aufrechnung nicht grundsätzlich und automatisch, sondern man muss sie dem Vertragspartner gegenüber erklären.

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