Vermieter hält sich nicht an Absprache

  • Hallo,

    Bei Wohnungsbesichtigung durch die Maklerin wurde auf Nachfrage einer Garage zur Wohnung, diese bejaht.

    Beim 2. Treffen mit dem Vermieter wurde zugesichert, eine Garage gehört zur Wohnung. Erst kurz vor Mietvertrag Unterzeichnung wurde mir mitgeteilt, in der Garage stehen noch Geräte und könnte mir erst zum 01.10.20 zur Verfügung stehen. Alles nur mündlich, aber mit Zeugen. Grundbedingung für die Wohnung war, das eine Garage dazu vermietet wird. Jetzt hält sich der Vermieter nicht an die Absprache und verzögert die Übergabe. Die Parkplatz Situation ist katastrophal. Ab 17h ist in der Straße ( Sackgasse) nichts mehr zubekommen. Mein E-Bike steht im Keller, kann ich ebenfalls nicht nutzen, da es mir nicht möglich ist, das über 18 Stufen zu tragen.

    Nun zu meiner Frage: Kann ich kurzfristig wieder Kündigen, da sich der Vermieter nicht an seine Zusage hält?

    MfG Malukesa

  • und könnte mir erst zum 01.10.20 zur Verfügung stehen. ....... Jetzt hält sich der Vermieter nicht an die Absprache und verzögert die Übergabe.

    Woraus schließen Sie, dass der Vermieter Ihnen die Wohnung nicht am 01.10.20 zur Verfügung stellen wird?

  • Wenn dein Mietverhältnis schon begonnen hat und die Nutzung der Garage darin schriftlich festgehalten wurde, sollte diese m.E. auch zum Einzugsdatum geräumt werden. Alles andere würde doch einer Vertragsverletzung entsprechen und einen Nachteil für den Mieter ergeben, oder?

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