Horrende Nachforderung für Reparaturen nach Auszug

  • Hallo liebe Community,

    ich wende mich in einer etwas verzweifelten Lage an euch und hoffe auf Unterstützung.

    Ich und meine Freundinn wohnen seit dem 01.07.2020 in unserem neuem gekauften Landhaus und haben dementsprechend unsere Wohnung zur Miete zum 01.06.2020 gekündigt und sind auch fristgerecht ausgezogen. Soweit alles gut. Nun haben wir Post von Vermieter bekommen mit einer Forderung von rund 8000€ für Reparaturen etc.

    Wir selber halten die Forderung für nicht gerechtfertigt, würden aber gerne die Meinung von Experten dazu hören. Anbei eine Auflistung der Forderung und des dazugehörigen Sachverhaltes:

    1. Duschkabine

    Kurz vor Auszug ist uns leider das Kunstglass einer Schiebetür kaputt gegangen (klasisch ausgertscht und reingeknallt). Diese wird nun ersetzt, wobei wir für die gesamte Duschkabine aufkomme sollen. Das halte ich so für nicht gerechtfertigt. Sollte wir für den Schaden aufkommen müssen dann meiner Meinung nach nur für den Reswert der alten Dusche (Abzug neu für alt)

    2.Beschädigte Bodenfliesen

    Der Vermieter fordert die Bezhalung des Ausatausches von mehreren Bodenfliesen welche hier und das durch herabfallende Gläser Macken aufweisen. Dabei stellt er Material und Arbeitsaufwand 1 zu 1 in Rechnung. Unserer Meinung nach sind diese Schäden als Gebracuihsspüren zu deklarieren und können nicht an den Mieter weiterbelatest werden. Das in 5 Jahren Mietzeitraum auch mal Gläse herunterfallen ist normal. Zumal sind einige Fliesen bereits kaputt gewesen beim Einzug.

    3. Rasenfläche im Garten

    Der Vermieter möchte die Kosten für Gartenarbeiten (anpflanzen von Fertigrasen) in Rechnung stellen- Die Begründung ist hier das man den bestehenden Rasen entfernt hat. Das ist schlicht falsch. Der Garten wurde von uns komplett ohne Bepflanzug übernommen. Wir haben selbstständig noch 6m3 Mutterboden eingebracht und eine Wildblumenwiese angelegt. ANfang des Sommers haben wir die Fläche umgegraben um eine neue Wildblumenwiese zu sähen. Die Aussaht haben wie dann aber gecancelt weil wir zu dem Zeitpunkt wussten das wir bald EIgentum besitzen. Es mus betont werden das wir keine großen Sträcuher oder Bäume gepflanzt haben.

    Vielen Dank vorab für euren Support. Sollten mehr Details benötigt werden dann werden wir diese gerne bereitstellen.

    Am Montag planen wir die Verbrauicherzentrale anzurufen um uns auch dort Hilfe zu holen.

    Vielen Dank und schönen Restsonntag.

  • 1. Der Vermieter muss sich bei einem Austausch einen Abzug Neu für alt anrechnen lassen, da hast du recht. Er hat keinen Anspruch darauf, dass ihr die komplette neue Duschkabine bezahlt.

    2. Hier sehe ich die Sache etwas komplizierter. Bei der Reparatur gibt es keinen Abzug. Es bleibt also die Frage, ob mehrere heruntergefallene Gläser, die die Fliesen beschädigen, tatsächlich noch normale Abnutzung sind. Bei uns ist in den letzten 5 Jahren kein Glas heruntergefallen, obwohl ich selbst drei Kinder habe. Und dann noch gleich mehrere Fliesen, die dabei so kaputt gehen, dass sie ersetzt werden müssen? Ich glaube, da kann man sich auch vor Gericht sehr gut streiten.

    3. Das ist eine Frage des Beweises. Vermutlich kann der Vermieter nicht nachweisen, dass ihr den Rasen zerstört habt. Dennoch wäre es für euch vermutlich hilfreich, wenn ihr eurerseits nachweisen könntet, dass da bei Übergabe kein Rasen war.

  • Unserer Meinung nach sind diese Schäden als Gebracuihsspüren zu deklarieren und können nicht an den Mieter weiterbelatest werden.

    Öh, doch. Gläser können mal runterfallen, aber normale Gebrauchsspuren sind das nicht. Das ist einfach vermeidbar gewesen und basiert auf Fahrlässigkeit. Ich sehe hier kaum Raum für Gebrauchsspuren. Es fallen auch mal Zigaretten runter, trotzdem sind Brandlöcher Beschädigungen.

  • Vielen Dank für die Antworten,

    wann sind denn Fliesen auszutauschen? Es sind definitiv nur kleine Ecken an den Fugenkanten abgebrochen. Größtenteils nur zu erkennen wenn man kniend nach Schäden sucht.

  • Größtenteils nur zu erkennen wenn man kniend nach Schäden sucht.

    Und diese akribische Suche nach Schäden kann man dem Vermieter nicht verwehren. Überlasst einem Anwalt für Mietrecht die Angelegenheit. Ist auf jeden Fall günstiger als die Forderung des Exvermieters.

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