Hallo,
meine Frage ist nicht explizit eine Sache des Mietsrechts jedoch kommt es bei Vermietungen oft zu diesem Vorfall.
Ich habe meinem Mitbewohner mündlich ausdrücklich verboten, jegliche meiner Küchenutensilien zu benutzen. Dazu gehört der Besteck, die Töpfe und die Elektromaschinen.
In dem Mietvertrag war die Küche mit einbezogen, jedoch nicht deren Inhalt. Für den Fall, dass er sie weiter benutzt, welche Möglichkeiten habe ich, um das zu verhindern.
Momentan habe ich keinen Bereich für seinen Besteck in der küche reserviert, jedoch kann ich das auf Anfrage machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bofu