Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hoffe ich habe die Frage hier im korrekten Bereich gestellt. Zu meiner spezifischen Frage habe ich bisher keinen Beitrag gesehen, sorry falls ich da was übersehen habe.
Ich habe meine Wohnung in der ich als alleiniger Hauptmieter wohne fristgerecht zum 30.09. gekündigt, Untermieter wurden auch fristgerecht in Kenntnis gesetzt.
Ich habe bereits eine neue Wohnung gefunden, die ich zum 01.09. beziehen kann, die Doppelmiete stört mich hier nicht. Ich frage mich allerdings, was ich an Geräten in der Wohnung für die Untermieter stehen lassen muss. Habe irgendwann mal gelesen, das andernfalls ein Sonderkündigungsrecht für die Untermieter besteht, wegen Unzumutbarkeit.
Zur Info: Im Untermietvertrag wurde die Mitbenutzung der Räumlichkeiten vereinbart, allerdings habe ich keine Geräte klar angegeben, sondern nur die Räume an sich deklariert. Darf ich dementsprechend Kühlschrank, Herd und Waschmaschine am 01.09. mitnehmen oder muss ich für die Untermieter Ersatz bereitstellen?
Beste Grüße!