Hallo zusammen,
mir wird via Anwälten vorgeworfen, einen mündlichen Mietvertrag für ein WG-Zimmer abgeschlossen zu haben.
Nach einer Wohnungsbesichtigung schrieb ich der Vermieterin per Messaging Dienst "Ich würde das WG-Zimmer auf jeden Fall nehmen!".
Ein paar Tage später führte ich mit der Vermieterin ein Telefonat, in welchem sie ein Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrags erkannt haben will, obwohl wir uns über die Miethöhe noch gar nicht einig waren. Sie wollte sogar im Mietvertrag eine niedrigere Summe angeben, als ich tatsächlich an sie zahlen sollte, da sie somit steuerliche Vorteile hätte. Darüber hinaus stand noch nicht ganz fest, welches der beiden freien Zimmer ich beziehen würde.
Kurze Zeit darauf - nach kurzem Überdenken - schrieb ich der Vermieterin dann: "[W]enn dein Vermieter zustimmt, machen wir einen Mietvertrag!". Und da sie das nicht ganz verstanden hatte, schrieb ich daraufhin quasi nochmals: "Ich will mit dir einen Mietvertrag machen. Aber dazu muss ja erstmal dein Vermieter zustimmen."
Da die Vermieterin mit meinen Aussagen ebenfalls einverstanden war, entstand laut Schreiben ihres Anwalts durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen bereits ein Mietverhältnis.
Nach meinem Kenntnisstand sind die absoluten Mindestbedingungen für einen mündlichen Mietvertrag Festlegung der Miethöhe sowie des Mietobjekts. Weder das eine noch das andere hatten wir konkret vereinbart.
Wie schätzt ihr das Ganze ein? Wer ist aus eurer Sicht im Recht?
Ich behaupte, meine erste Nachricht war viel zu allgemein und vor allem im Konjunktiv formuliert - von daher wirkungslos. Bei den anderen beiden Nachrichten schrieb ich jeweils lediglich, dass ich einen Mietvertrag mit der Vermieterin abschließen möchte; aber es ging noch um keinen konkreten Vertrag. Geschweige denn habe ich irgendein mir vorliegendes Angebot angenommen.
Demnach ist der Fall aus meiner Sicht erledigt und ich kann einem potentiellen Prozess entspannt entgegenblicken.
Oder sollte ich mir eurer Meinung nach womöglich doch etwas Sorgen machen?
Viele Grüße
Konstintan