Eigentümerwechsel und Änderung der Grundlagen für WBS

  • Hallo zusammen.

    wir wohnen seit 7 Jahren in einer DHH. Diese ist geförderter Wohnraum. Damals bekamen wir einen WBS da ich zu dem Zeitpunkt relativ wenig verdiente.

    Dieses Haus wird nun an einen Investor verkauft.

    Kauf bricht nicht die Miete, das ist mir klar und das Haus ist noch 10 JAhre gefördert. Eigentlich sind wir save, hat auch der Makler unseres Vermieters gesagt. Wir kommen mit unserem alten Vermieter gut klar, er verkauft aus Gründen die ich nachvollziehen kann.

    Aber unsere Vorraussetzungen für dieses HAus haben sich geändert. Von einem WBS Schein bin ich mittlerweile entfernt.

    Brauche ich bei einem Besitzerwechsel diesen?

    Wir haben ne Menge Geld in Renovierung, Garten etc Investiert und könnten auch gar nicht viel mehr zahlen als jetzt und vergleichbarer Wohnraum ist hier gar nicht zu bekommen.

    Das nagt ganz schön am mir.

  • Hallo wulfi,

    wenn man im Laufe der Zeit nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, einen WBS zu bekommen, dann bedeutet das nicht, dass man ausziehen muss. Es ist kein Grund, wesegen der Vermieter kündigen könnte. Daran ändert sich auch durch den Verkauf des Objekts nichts. Da kann ich dich beruhigen.

    Es kann schlimmstenfalls passieren, das man einen Aufschlag zur Miete zahlen muss. Im Gesetz nennt man das "Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen". Dies was früher unter dem Begriff "Fehlbelegungsabgabe" geläufig.

    Diesen Aufschlag haben aber 8 der Bundesländer in 2011 abgeschafft. Es kann also sein, dass du davon gar nicht betroffen bist.

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