Lärmbelästigung durch fußball spielende Kinder auf den Wäscheplatz.

  • Ich habe da ein Problem ,wohne in einen Neubaublock wo ringsrum weitere Blöcke sind.

    Hinter meinen Balkon befindet sich Rasen mit Wäschestangen. Denn es ist ein Wäscheplatz.

    Jeden Tag kommen die Kinder von gegenüberliegenden Block rüber und spielen dort Fußball. Und so laut das schallt auch sehr. Ist untragbar.

    So das ich meinen Balkon nicht mehr richtig nutzen kann. Habe den Vermieter angeschrieben bekam nicht mal eine Antwort auf meiner e-Mail. Durch zufall traf ich sie

    und da gab sie mir die Antwort gegen spielende Kinder können wir nichts machen.

    Habe mit der Mutti gesprochen hörte heute wie sie sagte ihr sollt doch hier nicht spielen habe meine wäsche hier hängen.

    Da sagen sie einfach nö wir bleiben hier. Sie kommt gegen ihre Kinder nicht an. Nun sind Ferien da ist es noch schlimmer.

    Auch wenn man die Balkontür schließt hört man das bis ins Wohnzimmer. Mein wegitatives Nervensystem spielt total verückt.

    Bin Nervlich total am Ende. Habe den Kinder was gesagt spielen frech weiter und äffen mich nach.

    Was kann man dagegen tun? Bin schon auf Wohnungssuche aber die Mieten sind alle zu hoch. Da ich Harz VI bekomme gestaltet sich das schwierig.

    Ich bin mit meinen Latein am Ende. Das halte ich nicht mehr aus da meine physche sehr drunter leidet.


    Hatte schon überlegt ob es sinn machen würde im Mieterbund einzutretten.

    Aber das Problem ist das man erst 100 Euro einzahlen muss. Möchte nicht die 100 Euro im sand setzen und am Ende können sie mir doch nicht helfen. Was meint ihr dazu?

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo,

    gemäß der Rechtsprechung, insbesondere aus dem BGH Beschluss vom 22.08.2017 - VIII ZR 226/16, sind Geräusche und Lärm von Kindern normal und es handelt sich dabei nicht um eine Lärmbelästigung. Es ist normal für Kinder, dass sie beim Spielen auch lauter sind oder etwas Schreien. Das bedeutet jedoch nicht, dass man dies grenzenlos hinnehmen muss, so wie es auch in dem BGH Urteil ausgeführt ist. Wo die Grenze liegt von dem, was man ertragen muss, ist aber nicht allgemein definierbar, sondern es hängt vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes ab. Es ist eine Sache, die im Einzelfall angeschaut werden muss.

    Es kommt also sehr genau darauf an, wie lange die Kinder da spielen und zu welchen Uhrzeiten. Das solltest du mal genauer aufschreiben über einen Zeitraum von mehreren Tagen. Falls sich dann heraus stellen sollte, dass dieser Umfang für das Alter der Kinder unnormal viel ist, dann kann man sehr wohl etwas unternehmen und dann ist auch ein Vermieter in der Pflicht, gegen diese anderen Mieter vorzugehen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu hat er.

    Da es hier nicht um die Wohnung geht, sondern um Gemeinschaftsflächen, wäre es dann noch interessant, was in der Hausordnung steht. Eventuell gibt es dort entsprechende Regelungen, und dann hätte der Vermieter eine zusätzliche Handhabe.

  • Also die Kinder spielen seit Apriel 2020 hier Regelmäßig Fußball. Sie sind in den Alter von 10 Jahre bis 13 Jahre manchmal sind zusätzliche ältere dabei. Da es sich um einen Trockenplatz handelt wo man Wäsche aufhängt hatte ich gelesen im net das man dort nicht spielen darf.

    Sie spielen Nachmittag von 15:00Uhr bis 18.00 Uhr in der Schulzeit dort. Und jetzt in den Feriern war es schon bis 20:20 Uhr.

    Bloß man möchte ja seinen Balkon auch nutzen und kann nicht von uns immer verlangen das man nur immer auf andere Rücksicht nehmen muß.

    Im Mietvertrag steht

    Kinderspiel

    Kinder sollen möglichst auf den Spielplätzen spielen.

    Bei Spiel und Sport in den Anlagen muss auf die Anwohner und die Bepflanzung Rücksicht genommen werden.

    Dazu kommt das meine Nachbarin im Erdgeschoß einen Hund hat. Der es nicht mag das Kinder oder Leute vorm Balkon sind. Der schlägt dann immer lange und sehr laut an. Das schallt von den Kindern so laut hoch. Das mein Nachbar im 5. Stock ganz oben es sogar sehr laut hört. Er sitzt deshalb nur mit Kopfhörer am PC. Mein anderer Nachbar mit über 80 zig im neben Eingang hat auch schon geschimpft. Er macht die Balkontür zu und nimmt sein Hörgerät raus damit er nichts mehr hört.

    Und mal ehrlich wer findet es schön wenn zwischen deiner sauberen Wäsche Kinder mit den Ball durch rennen,Staub auf wirbeln und deine Wäsche ist wieder beschmutzt. Zu mal die Kinder nicht im Block wohnen und gegenüber wohnen.

    Ich verstehe die Kinder sie wollen spielen. Leider gibt es hier wenige gelegenheiten. Ein Spielplatz nur und keinen Sportplatz.

    Aber bei uns ist hinter Penny eine schöne große Rasenfläche wo sie schön und ungstört Fußball spielen können.

    Leider wird das nicht angenommen. Vielleicht sollte ich es mit 20% Mietminderung versuchen.

    Man kann doch nicht von uns jedes mal verlangen das man irgent wo hin flüchtet bloß weil man seine Ruhe haben möchte und ungestört ein Buch lesen möchte. Andere Genossenschaften haben Zäune drum rum aufgestellt so das es erst garnicht möglich

    ist. Aber von unserer Wohnungsgesellschaft hört man nur keine Gelder da. Aber hauptsache für die ganzen Ausländer hier. Da tuen sie mehr als für ihre eigene Mieter. Das sagen alle hier. Dadurch hat auch hier das Wohnen im Umfeld erheblich nach gelassen.

  • Kinder sollen möglichst auf den Spielplätzen spielen.

    Bei Spiel und Sport in den Anlagen muss auf die Anwohner und die Bepflanzung Rücksicht genommen werden.

    Wenn das so in der Hausordnung steht, dann kannst du den Vermieter ja mal darauf ansprechen, warum das nicht für alle gilt.

    Dazu kommt das meine Nachbarin im Erdgeschoß einen Hund hat. Der es nicht mag das Kinder oder Leute vorm Balkon sind.

    Na das ist ja jetzt nicht das Problem, das von den Kindern kommt, sondern hat eine andere Ursache.

    Man möge mich bitte nicht missverstehen. Meine Antwort bedeutet keineswegs, dass Kinder leise sein müssen oder nicht spielen dürfen. Ganz im Gegenteil, das gehört zum Leben nun mal dazu, und es ist ja auch schön, die natürliche Freude und Spaß der Kinder mitzuerleben. Doch lediglich denke ich, dass die Eltern den Kindern auch gewisse Regeln im Umgang mit den Mitmenschen beibringen können. Auch das gehört dazu wie auch das Spielen selbst. Und genau das ist es, was auch der BGH im o.g. Urteil meinte. Ab einem gewissen Alter können Kinder die Regeln auch verstehen. Um mehr geht es nicht.

    Wenn du über Mietminderung nachdenkst, dann solltest du das unbedingt mit einem Anwalt absprechen. Die Midnerung könnte unberechtigt oder zu hoch sein, und dann bekommst du Schwierigkeiten wegen Zahlungsverzug.

  • Fruggel Vielen dank für deine lieben antworten. Bin dir auch sehr dankbar für deine Tips und Ratschläge.

    Da man oft als normaler Mieter garnicht so den Einblick in den Gestzen hat.

    Ich habe damal noch eine Frage das gehört auch zum Lärm. Meine Nachbarn hatte ihre Tochter für drei Monate zu Besuch.

    Von April bis Anfang Juli. Sie wohnt in Berlin. War mit ihren drei Kindern hier es war schlimm der Junge 3 Jahre die Tochter 5 Jahre und ein Baby. Nun ist es so das es eine Ausländerfamilie ist und sie nicht die geflogenheiten haben wie wir. Das kleine Kinder um 7.00 Uhr ins Bett gehören. Der Junge rannte bis in die Nacht früh um 3:00 Uhr in der Wohnung hin und her. Es hörte sich grauenhaft an.

    Früh morgens dann unausgeschlafen und das gebrülle ging auf den Balkon los dann klopften sie laufen mit einen Gegenstand an die Brüstung.

    Meine eigentlich Frage ist darf man eigentlich über längeren Zeitraum zu Besuch haben? Oder würde das als Untermieter zählen bzw. ist das vom Vermieter erlaubt? Es war auch noch in der Corona Zeit wo wir Loockdown hatten. Zu Ostern konnten durften wir nicht mal unsere Familien besuchen.

    Ich hätte aber gewußt ob man über 3 Monate Besuch herbergen darf. Mein Nachbar unter mier ging schon zur Polizei sie meinten es wäre erlaubt. Denn er hat eine Reinigungsfirma und muß früh um 3:00 Uhr aufstehen. Das war die Hölle für ihn weil er nicht in ruhe Schlafen konnte. Mir ging es ähnlich weil ich zu der Zeit über starkes BWS und HWS Syndrom litt mit starken Schmerzen.

    Wir wendeten dazu uns wieder am Vermieter er machte wieder nichts. Dazu kommt das sie sich an keine Regeln halten. Staubt jeden Tag ihre schmutz Läufer im Hausflur aus. 5 Stunden steht ihr Dreckmüll mit Kack Windeln im Hausflur. Wir hatten deshalb schon zwei mal Ratten im Haus. Und hängt ihre nasse Wäsche über die Balkon Brüstung so das sie auf mein Nachbars Markiese tropfen.

    Und die Wohnungsgesellschaft macht nichts. Wir können es nicht verstehen.

    Als ich hier herzog war das noch nicht. Bin deshalb schon von meiner vorigen Wohnung weg. Und bin von Regen in die Traufe gekommen. Was kann man dagegen tun?

  • Meine eigentlich Frage ist darf man eigentlich über längeren Zeitraum zu Besuch haben

    Ja, das ist erlaubt. Denn die Leute sind ja wirklich nur vorrübergehend da. Sie haben nicht vor, dort ihren Lebensmittelpunkt einzurichten. Somit ist es Besuch.

    Was kann man dagegen tun?

    Zunächst mit den Nachbarn sprechen, ob sie Rücksicht nehmen wollen.

    Dann erneut mit dem Vermieter sprechen und die Situation schildern.

    Wenn alles nichts hilft, hast du die Möglichkeit, zum Amtsgericht zu gehen und dir einen Beratungsschein zu holen. Damit kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen.

    Mehr kann man leider nicht dazu sagen, da es von der genauen Situation abhängt, und die kann nur ein Anwalt bewerten. Es lässt sich allgemein nicht mehr dazu sagen.

  • Meine eigentlich Frage ist darf man eigentlich über längeren Zeitraum zu Besuch haben?

    Soweit ich das in Erinnerung habe JA, aber aber der 6. Woche sollte man den VM dadrüber informieren ....(wenn ich mich nicht irre)

  • Das mit den Fußball spielenden Kindern hat sich noch nicht geklärt. Das nur mal am Rande.

    Heute gesellten sich wohl die Eltern dazu. Saßen auf die Wiesenfläsche ziemlich dicht vor unsere Balkons auf Decken und Grillten auf einen Holzkohlegrill.

    Da ich am PC saß bekam ich das nicht gleich mit. Erst als ich roch das es sehr stark nach Spiritus stank. Da schaute ich nach was da unten los ist.

    Machte dann die Balkontür sofort zu. Als das Grillgut drauf lag stiegen riesen Qualmwolken hoch. Zu mal es die Balkonpolster an zog und ich gerade auf den Wäschetrockner kurz vorher meine Frisch gewaschene Wäsche auf hängte. Konnte ich die Wäsche gleich noch mal waschen.

    Laut Mietvertrag:

    Römisch II. Sicherheit

    7.) Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen,Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

    Zu mal alles sehr trocken ist kann eine Wiese schnell in Brand geraten.

    Sie saßen da von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Hatte mich dann mit meine untere Nachbarin abgesprochen und die Polizei angerufen.

    Aber die unternahmen leider wieder mal nichts. Wir sollen das an Hand den Mietvertrages mit der Wohnungsgesellschaft klären.

    Habe auch gleich eine E- mail mit Angaben des Mietvertrages abgeschickt.

    Meine Frage ist . Ist das überhaupt erlaubt in Wohngebieten öffentlich zu Grillen? Wenn die Wohnungsgesellschaft wieder nichts unternimmt.

    Was kann man dagegen unternehmen?

    Thema bitte weiterführen! Beitrag hinzugefügt

  • Ist das überhaupt erlaubt in Wohngebieten öffentlich zu Grillen?

    Was denkst du denn, wenn die Polizei das grillen nicht unterbietet? Zumal man bei sowas nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt informiert. Was in deinem Mietvertrag steht, muss andere Besucher der Wiese nicht interessieren. Ist ja nicht deren Mietvertrag.

    Du solltest zu einem Anwalt und erstmal klären, ob die Wiese öffentlicher Raum ist oder Privatgeländer vom Vermieter. Dann muss noch geklärt werden, falls es öffentlicher Raum ist, welche kommunalen Vorschriften es zur Nutzung/Verbote von solchen Flächen gibt. Erst dann kann man klären, wann man dagegen unternehmen kann.

  • Nur noch als Hinweis am Rande: Wenn du den Vermieter mit eher negativen Dingen konfrontierst, würde ich das nicht per E-Mail machen.

    Da kann man mal mit der Maus abrutschen und die Mail "versehentlich" löschen.

    Nur Papier ist beständig, d.h. ich würde ein Schreiben hinschicken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen dank erst mal für eure Antworten.

    @darkshadow Das Gelände hinter unseren Block gehört mit zur Wohnungsgesellschaft. Die Leute hatten vorher in unseren Block gewohnt und sind bloß schräg rüber in den Seitlichen Block gezogen. Und dieser Block gehört unsere Wohnungsgesellschaftauch an. Also haben sie den gleichen Mietvertrag wie ich. Es steht eindeutig im Mietvertrag es ist ein Wäscheplatz und ist zur Nutzung der Wäsche da.

    Es ist kein öffentlicher Grill und Spielplatz.

    Ich werde einen Anwalt zu Rate ziehen.

    @Leipziger82 Ich hatte Hoch Präriotät mit lese Bestätigung gemacht.

    Sie hatte mir bestätig bei beider male als gelesen. Ich habe es deshalb mit e-Mail gemacht weil sie wegen Corona keine Sprechstunde machen. Sonst bin ich immer hin mit einen Schriftstück.

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