Frist für Mieterhöhung nach Modernisierung?

  • Hallo,

    mein Vermieter hat letztes Jahr im gesamten Haus Zentralheizung eingebaut und möchte nun eine Mieterhöhung durchsetzen. Da ich aber einen Staffelmietvertrag habe, darf er das nicht. Scheint sich nicht so gut auszukennen, sonst hätte er mir wohl 1 Jahr vor der Modernisierung keinen Staffelmietvertrag gegeben :)

    Jedenfalls läuft meine Staffelmiete noch 3 Jahre und ich wollte mal wissen, ob es eine Frist gibt, bis wann die Mieterhöhung nach der Modernisierung stattgefunden haben muss. Irgendwann ist die Modernisierung ja dann auch nicht mehr so modern... Könnte mein Vermieter nach Ablauf der 3 Jahre immer noch eine Mieterhöhung für die Modernisierungsmaßnahmen fordern?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Sie sind natürlich während der Mietzeit, in der die Staffelmiete vereinbart ist, vor Mieterhöhungen jeglicher Art geschützt.

    Nach der Laufzeit aber kann Ihr Vermieter mithilfe eines Mietspiegels o.ä. die Miete anheben, vorausgesetzt es ist noch Luft drin.

  • Bitte verstehen Sie den Unterschied zwischen einer Mieterhöhung wegen Modernisierung, oder einer Anpassung an den Mietspiegel. Ihre Wohnung wird in 3 Jahren in einer ganz anderen Rubrik auftauchen! Schauen Sie in den Mietspiegel Ihrer Kommune dort sehen Sie den Quadratmeterpreis für Wohnungen mit und ohne Zentralheizung.

  • Ich weiß. Ich wollte nur verdeutlichen, dass es mir um die Frage geht, ob die Modernisierungskosten nach 3 Jahren noch auf die Miete umgelegt werden können, unabhängig davon, wie es dann mit dem Mietspiegel aussieht.

  • Ich gebs auf!

    Na gut. Trotzdem danke! Ich bin aber nicht so blöd, wie Sie denken. Mir ist bewusst, dass nach 3 Jahren die Miete an den Mietspiegel der Entsprechenden Kategorie angepasst werden kann (in dem Falle dann Wohnung mit Zentralheizung). Meine Frage bezog sich nur, wie gesagt, auf die KOSTEN der Modernisierung, die der Vermieter normalerweise mit 11% auf die Miete aufschlagen kann.

  • Zitat

    Mir ist bewusst, dass nach 3 Jahren die Miete an den Mietspiegel der Entsprechenden Kategorie angepasst werden kann (in dem Falle dann Wohnung mit Zentralheizung)

    Im Prinzip haben Sie die Frage schon selbst beantwortet. Der Zug für eine Anpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen dürfte dann nach drei Jahre abgefahren sein.

  • Hallo rali-pali,
    vielleicht kann die folgende Information helfen. Eine Antwort aus den Mietrecht auf Ihre Frage ist mir nicht bekannt. Aber man kann davon ausgehen das 4 Jahre nach den Abschlussarbeiten der Modernisierung das Erhoehungsrecht nicht mehr aktuell ist bzw. verwirkt ist. Auch hierbei ist zu beachten ab wann die 4 Jahre anfangen zu laufen. Entweder Datumsgemaess ( Abschluss der Modernisierungsarbeiten ) oder erst am Ende des Modernisierungsjahr ?? Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach eine Antwort auf Ihre Frage zu finden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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