Sehr geehrte Community,
Fakten:
- Ich bewohne mit meiner Partnerin eine Wohnung in einer der oberen Partien eines Mehrfamilienhauses, mit im Erdgeschoss befindlicher Arztpraxis.
- Die Hausordnung erlaubt eine unverschlossene Haustür zwischen 6-20 Uhr, dementsprechend steht die Haustür zur gewerblichen Nutzung, während der Öffnungszeiten der Praxis offen. (Die Arztpraxis verzichtet auf die Klingel)
- Eine Tür die den uns im Mietvertrag eingebundenen Kellerraum von dem Gewerbepublikum der Arztpraxis trennt, existiert nicht.
Problem:
Durch den oben genannten Mangel einer Kellertür, ist es einem jeden Möglich sich innerhalb eines Augenzwinkerns vom Treppenhaus in die vermieteten Kellerräume zu stehlen.
In der Vergangenheit habe ich den Fehler gemacht, dort unter anderem mein Fahrrad zu verwahren.
Gelegenheit schafft bekannter Weise Diebe, sodass im Dezember 2019 in meinen Keller eingebrochen und einiges entwendet wurde, das habe ich zur Anzeige gebracht (Nur um den Vorfall zu dokumentieren, dass ich nichts von meinem Besitz wiedersehe, war mir gleich bewusst.).
Die Kellerräume sind kleine, einsehbare Parzellen mit Holzumschlag, gesichert durch ein Haushaltschloss.
Die Polizei meinte damals vor Ort zu mir, ich sollte die Arztpraxis auffordern zukünftig nur noch "per Drücker" zu öffnen, sodass das Fehlen der Kellertür durch den kontrollierten Einlass der Arztpraxis, kompensiert wird. Zumindest bis der Vermieter nachrüstet. (nichts Schriftliches von der Polizei, nur das Aktenzeichen)
- stand Heute -
Die Arztpraxis übt (verständlicher Weise) das Ihr in der Hausordnung aufgefasste Recht der "unverschlossenen Haustür" aus.
Der Vermieter und die Verwaltung äußern sich auch nach wiederholter Nachfrage nicht zum Thema der fehlenden Kellertür.
Ich befürchte, dass gestern wieder jemand zumindest versucht hat sich an meinem Keller zu bedienen.
Frage(n):
Habe ich ein Anrecht darauf, dass der mir vermietete Kellerraum, in dessen Nähe sich auch Stromzähler, Gemeinschaftsraum (offen einsehbar / betretbar) u.ä. befinden auch durch eine Tür abgesichert, beziehungsweise abgetrennt ist?
Vorallem dann, wenn ein dem Haus fremdes Gewerbepublikum durch die Hausordnung ungehindert und ungesehen jederzeit dort hingelangen kann?
Wie würdet Ihr euch verhalten?
Ich bin nicht darauf aus, mich in unnötige Konflikte zu versteifen, ich will nur meine verdammte Kellertür! ![]()
Vielen Dank für's Lesen und die eventuell hilfreichen Gedanken.