Lärmbelästigung Gemeinschaftsgarten

  • Hallo

    Folgendes Problem

    Wohnung im Erdgeschoss mit Balkon.

    Es gibt einen Gemeinschaftsgarten der rege von den Nachbarn genutzt wird.

    Pavillon wurde aufgebaut, Tische Stühle, Grill, ein Planschbecken.

    Nun ist es so das regelmäßig große Partys stattfinden auch unter der Woche. Und das ab Nachmittag bis spät Abends inklusive Kindergetobe die ständig ins Haus rein rennen, darin Fanger spielen die Türen werden geknallt. Alles liegt Kreuz und quer an Spielzeug der Gang zur Mülltonne gleicht einen Hinternissparkur.

    Die Sitzecke inklusive Grill liegt ca 2m von meinem Balkon entfernt, mein Schlafzimmer grenzt an den Balkon. Jetzt gerade im Sommer kann ich die Fenster nicht auflassen wegen dem Lärm und des ständigen grillens.

    Reden bringt nix. Und ja Kinder dürfen toben das weiß ich aber wirklich ständig bis in die Nacht hinein?

    Bringt es mir etwas den Vermieter darüber zu informieren?

    Sonst bleibt nur die Option auf längere Sicht auszuziehen. Weil das halt ich so nicht aus.

  • Hallo pruseliese,

    ja, du solltest mit deinem Vermieter darüber sprechen und ihm die Situation schildern, sowie ihn freundlich bitten, eine Lösung bzw. Verbesserung der Situation herbeizuführen. Der Vermieter ist dein Vertragspartner und daher nun mal Ansprechpartner, auch wenn es in sehr vielen Fällen durchaus sinnvoll sein kann, zuerst mit den Nachbarn direkt etwas zu verbessern.

    Und nein, Kinder dürfen nicht toben und Türen knallen über Stunden hinweg ohne jegliche Rücksichtnahme. Das ist ein Irrglaube und einfach nur eine Ausrede von manchen Eltern. Laut der Rechtsprechung dürfen Kinder nur das, was nach deren Alter und den Stand der Entwicklung normal ist. Dazu gehört aber auch, dass Kinder ab einem gewissen Alter lernen können (wenn die Eltern es ihnen vermitteln), dass die Zeit des Tobens begrenzt ist und man auch auf andere Rücksicht nehmen kann. Ich meine damit auch, dass Spielsachen nicht in allen Ecken verstreut bleiben müssen sondern aufgeräumt werden können. Gerade hierbei haben die Eltern genau genommen die Hauptverantwortung hinsichtlich ihres Mietverhältnisses. Die Nutzung des Gemeinschaftsgartens ist klar, aber das Treppenhaus ist kein Spielplatz, sondern einfach nur ein Weg, um zu den Wohnungen zu kommen, mehr nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!