Starker Madenbefall - Muss die Hausverwaltung die Reinigung übernehmen

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einem Haus mit fast 100 Parteien (Ein- bis Zweizimmerwohnungen), die sich einen gemeinsamen Müllraum teilen. Das Haus ist noch sehr neu und ein Hausmeisterservice, sowie eine Reinigungsfirma, die das Treppenhaus etc. wöchentlich putzt, sind in der Miete enthalten.

    Durch die steigenden Temperaturen der letzten Wochen hat an den beiden Biotonnen im Müllraum wieder starker Madenbefall eingesetzt und ich persönlich finde das untragbar. Die Tonne wird zwar sehr regelmäßig von einem Entsorgungsunternehmen geleert, jedoch nie geputzt...<X

    Nun meine Frage: Muss sich der Vermieter um die Reinigung der Tonnen kümmern? Müssen wir das hinnehmen und gibt es eine Art offizielle "Schmerzgrenze" bei Schädlingsbefall? Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage, nach der Müllbehälter gereinigt werden müssen?

    Ich würde mich so sehr über Tipps freuen und Eure Erfahrungen lesen!

    Vielen Dank und Grüße!

  • Hallo,

    das fällt grundsätzlich in die Pflicht des Vermieters. Denn seine Pflicht ist es, eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnanlage zu gewährleisten. Und die Müllbeseitigung gehört zum Wohnen nun mal dazu. Ein Vermieter kann die Pflicht zur Reinigung auch per vertraglich beschlossener Hausordnung auf die Mieter übertragen, was auch wirksam ist, solange kein Mieter dabei benachteiligt wird. In der Pflicht sich zu kümmern ist der Vermieter also generell schon.

    Ein Raum für die Mülltonnen wird naturgemäß immer etwas riechen und auch nicht so ganz sauber sein, deshalb stellt man die Mülltonnen möglichst an einen Ort, wo es keine Belästigung für Bewohner ist. Aber wo die Schmerzgrenze ist, kann man nicht so allgemein sagen, kommt auf den Zustand an.

    Es kann aber auch sein, dass der Müllensorger für die Reinigung bzw. den Austausch verschmutzter Tonnen verantwortlich ist. In dem Fall hätte der Vermieter gar nicht so viel damit zu tun. Das ist allerdings in jeder Stadt etwas anders, kommt auf den Müllentsorger und den Vertrag mit diesem an. Dort einmal nachfragen bringt vielleicht Hinweise.

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